BKA: Bundeskriminalamts und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -ZIT- teilen mit: Bundesweite Ermittlungen nach der Auswertung von Encrochat-Daten erfolgreich –
Wiesbaden (ots) – Mehr als 2.250 Ermittlungsverfahren schwächen Strukturen der organisierten Rauschgiftkriminalität Mehr als 2.250 Ermittlungsverfahren eingeleitet, mehr als 750 Haftbefehle vollstreckt und beachtliche Drogenmengen sichergestellt: Ein nachhaltiger Schlag gegen die organisierte Rauschgiftkriminalität ist deutschen Strafverfolgungsbehörden durch die Auswertung von kryptierten Handys gelungen. Das Bundeskriminalamt (BKA) führt seit März 2020 im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) ein Ermittlungsverfahren gegen die Nutzer von kryptierten Mobiltelefonen des Providers Encrochat insbesondere wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der Bildung einer kriminellen Vereinigung. I. Grundlage waren Ermittlungen eines Joint-Investigation-Teams (JIT) aus französischen und niederländischen Ermittlerinnen und Ermittlern, Europol und Eurojust, in deren Verlauf die kryptierten Smartphones des Anbieters Encrochat überwacht werden konnten. Im April 2020 erhielt das BKA über Europol Encrochat-Daten, die einen Bezug zu Deutschland aufwiesen. Die Verwendung der Daten wurde durch die französischen Behörden aufgrund einer Europäischen Ermittlungsanordnung der ZIT genehmigt. Das BKA zog Expertinnen und Experten aus den eigenen Reihen zusammen und richtete eine so genannte Besondere Aufbauorganisation (BAO) ein. Diese koordiniert die eigenen Ermittlungen und übermittelte zudem Sachverhalte an zuständige Strafverfolgungsbehörden im Inland weiter, beispielsweise an Polizeien der Bundesländer, den Zoll oder an die Bundespolizei. BKA-Expertinnen und Experten für IT-Forensik bereiteten die Daten technisch auf. Dabei kamen automatisierte Verfahren sowie die Expertise von Kriminalisten aus verschiedenen Fachbereichen zum Einsatz. Ergebnis: die Chats bestanden nahezu ausschließlich aus strafrechtlich relevanten Inhalten. Die Ermittlerinnen und Ermittler des BKA konzentrierten sich deshalb zunächst auf die Identifizierung der Personen hinter den Nutzernamen in den Chats. Aus mehreren hunderttausend Chatverläufen von in Deutschland eingebuchten Encrochat-Nutzern konnten so tausende Nutzer identifiziert werden. Insgesamt wurden durch die Encrochat-Daten nahezu im ganzen Bundesgebiet bisher mehr als 2.250 Ermittlungsverfahren eingeleitet und rund 360 bereits bestehende Ermittlungsverfahren wesentlich unterstützt. In über 520 Ermittlungsverfahren wurden bisher polizeiliche Einsatzmaßnahmen, wie Festnahmen, Sicherstellungen und Durchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden rund 750 Haftbefehle vollstreckt. Fast 3,2 Tonnen Cannabis, etwa 320 Kilogramm synthetische Drogen, über 125.500 Ecstasy-Tabletten, fast 400 Kilogramm Kokain und 10 Kilogramm Heroin wurden sichergestellt. Darüber hinaus konnten rund 310 Schusswaffen und über 12.200 Schuss Munition aus dem Verkehr gezogen werden. Im Zuge der Einsatzmaßnahmen wurden Vermögensarreste in Höhe von etwa 168 Millionen Euro sowie vorläufige Vermögenssicherungen von rund 28 Millionen Euro erzielt. Im BKA werden Ermittlungsverfahren mit den Schwerpunkten organisierte Rauschgiftkriminalität und Waffenhandel geführt, mit den Begleitdelikten Korruption, Geldwäsche und Gewaltdelikte. Die Auswertung der Encrochat-Daten ermöglichte den deutschen Strafverfolgungsbehörden einen tiefen Einblick in die Vorgehensweise und Zusammenarbeit von Tätergruppierungen der organisierten Rauschgiftkriminalität in Deutschland. Die bundesweiten Ermittlungen werden die Strukturen der Tätergruppierungen empfindlich schwächen. Christian Hoppe, Leiter der BAO im BKA: „Vor allem für die Rauschgift-Handelsdelikte und den Rauschgiftschmuggel haben die Informationen das Bild zur Situation in Deutschland vervollständigt. Von den Rauschgiftlieferanten über die Logistiker der Einfuhr und der Verteilung in Deutschland bis hin zu deren Abnehmern konnten wir mit einem Schlag alle Tatbeteiligten ausmachen. Erkenntnisse über die Struktur der Tätergruppierungen, ihre Vorgehensweise und ihre Vernetzung wurden in das polizeiliche Hellfeld überführt. Insbesondere die Feststellung, dass jeder vierte Tatverdächtige bewaffnet war, unterstreicht das hohe Gefährdungspotential der Tätergruppierungen der organisierten Rauschgiftkriminalität für unsere Gesellschaft.“ II. Beispielsweise konnten aufgrund der durch das BKA aufbereiteten und ausgewerteten Daten in einem Verfahren der ZIT, welches gemeinsam mit der BAO des BKA geführt wird, vier Tatverdächtige identifiziert werden, die im Verdacht stehen, seit März 2020 unerlaubt Betäubungsmittel (Marihuana) von Spanien nach Deutschland einzuführen, um diese gewinnbringend zu veräußern. Daneben besteht der Verdacht, dass Mitglieder der Gruppierung auch mit Kokain Handel getrieben haben sollen. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen sollen die eingeführten und gehandelten Betäubungsmittel einen Marktwert von mindestens 5 Millionen Euro haben. Aufgrund dieses Tatverdachts fanden Mitte März Durchsuchungen in insgesamt acht Objekten in Frankfurt am Main, Dietzenbach, Neu-Isenburg, Groß-Umstadt, Troisdorf und Bonn statt. Dabei konnten vier Kurierfahrzeuge und etwa 800.000 Euro Bargeld beschlagnahmt werden. Im Zuge der Maßnahmen konnten drei der vier Beschuldigten festgenommen werden und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Der vierte Beschuldigte, der sich zum Zeitpunkt der Maßnahmen in Spanien aufgehalten haben soll, befindet sich noch auf der Flucht. Nach ihm wird mit Europäischem Haftbefehl gefahndet. Den Beschuldigten droht im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Gesamtfreiheitsstrafe. Das Gesetz sieht für Taten des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge einen Strafrahmen von fünf bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. Das BKA und die ZIT bedanken sich bei allen an den operativen Maßnahmen beteiligten Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern, beim Zoll und der Bundespolizei sowie bei den internationalen Partnern für die bisherige hervorragende Zusammenarbeit. Einladung für Pressevertreter und Pressevertreterinnen Für O-Töne stehen das Bundeskriminalamt und die ZIT Frankfurt am Main heute ab 10:00 Uhr zur Verfügung: Im Bundeskriminalamt steht Ihnen Christian Hoppe, Leitender Kriminaldirektor und Leiter der BAO im BKA für Einzeltermine im Bundeskriminalamt in Wiesbaden, Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden, zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Pressestelle des BKA, Tel.: 0611-55-13083, Email: pressestelle@bka.bund.de. Wir bitten Sie, mit möglichst kleinen Teams zu erscheinen und die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten. Bitte denken Sie auch an ihren Mund-Nasen-Schutz. Wir empfehlen, vor Ihrem Besuch im BKA einen Corona-Schnelltests durchzuführen. Zum Betreten des BKA benötigen Sie ein gültiges Personaldokument. Bitte füllen Sie im Vorfeld das Akkreditierungsformular und den Auskunftsbogen unter www.bka.de/Presseakkreditierung aus und senden die Dokumente – jeweils eigenhändig unterschrieben – an pressestelle@bka.bund.de. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie steht Ihnen die Pressesprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – Dr. Julia Bussweiler – für Einzeltermine im Außenbereich der ZIT, Konrad-Adenauer-Straße 15, 60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung, Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Pressestelle der ZIT: Tel. +49 611 3265-8707 Email: presse@gsta.justiz.hessen.de
Quelle: presseportal.de