Anordnungeiner bundesweiten Trauerbeflaggung am 13. August 2011
Das Bundesministerium des Innern weist darauf hin, dassfür diesen Samstag, den 13. August 2011, bundesweit die Trauerbeflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes angeordnet worden ist. Dies gilt gleichermaßen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen.
Am 13. August 2011 wird mit mehreren Gedenkveranstaltungen an den Beginn des Baus der Berliner Mauer und die vollständige Schließung der innerdeutschen Grenze vor 50 Jahren erinnert. Dabei soll insbesondere der zahlreichen Opfer gedacht werden, die dieses monströse Bauwerk durch Deutschland und Berlin gefordert hat. Hunderte von Menschen verloren ihr Leben, Ungezählte ihre Gesundheit oder ihre Freiheit bei dem Versuch, die Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze zu überwinden. Auch über 20 Jahre nach dem Fall der Mauer ist es notwendig, die damaligen Ereignisse und ihre unmenschlichen Auswirkungen im Gedächtnis zu behalten.
Die Beflaggungsanordnung finden Sie im Internet unter www.bundesbeflaggung.de im Kapitel „Aktuelle Beflaggungsanordnungen“. Um zeitnah über eine vom Bundesministerium des Innern angeordnete Beflaggung informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail kostenlos und unmittelbar unterrichten zu lassen. Der Newsletter (> Thema: Protokoll Inland) kann über Links auf der Startseite sowie im Kapitel „Aktuelle Beflaggungsanordnungen“ bestellt werden.
