POL-SE: Wedel – Polizei stellt mehrere Verkehrsdelikte im Stadtgebiet fest
Bad Segeberg (ots) – Beamte des Polizeireviers Wedel haben am Donnerstag (07.10.2021) diverse Verkehrsdelikte von Trunkenheitsfahrten bis zu Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz innerhalb des Wedeler Stadtgebiets festgestellt. Um 16:13 Uhr meldete ein Zeuge eine Frau, die auf einem Parkplatz am Hans-Böckler-Platz leicht schwankend auf ihren Pkw zugegangen sei und sich mit diesem in Richtung Galgenberg entfernt habe. Eine Streife stellte den Wagen wenig später an der Halteranschrift fest. Einen Atemalkoholtest lehnte die 57-jährige Wedelerin ab. Da sie deutlich nach Alkohol roch, ordneten die Beamten die Entnahme einer Blutprobe an und nahmen die Frau mit zur Dienststelle. Um 17:21 Uhr kontrollierten Beamte einen Transporter in der Bahnhofsstraße. Der 43-jährige Fahrer des VW pustete über 1,4 Promille. Die Polizisten nahmen den Wedeler mit auf das Revier und veranlassten die Blutprobenentnahme durch einen Arzt. Beide Fahrzeugführer erwarten Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Bei dem 31-jährigen Fahrer eines Mercedes erhärtete sich im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Mühlenweg um 22:20 Uhr der Verdacht des Einflusses von Betäubungsmitteln. Ein Urintest verlief positiv. Zwischenzeitlich hatte der Wedeler eingeräumt, keinen Führerschein zu haben. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Im drohen Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Führen eines Kfz unter Drogeneinfluss und der unbefugten Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs. Um 21:30 Uhr stoppte eine Streife einen Elektroroller im Puttener Weg, da an diesem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Zudem konnte der 25-jährige Wedeler keine Betriebserlaubnis vorlegen. Eine halbe Stunde später stoppte die selbe Streife einen 23-Jährigen, der ebenfalls ohne Versicherungskennzeichen auf einem E-Roller im Galgenberg unterwegs war. In beiden Fällen untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang wiederholt daraufhin, dass für den Betrieb von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas, Mokicks sowie Roller bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und höchstens bis zu 50 ccm Hubraum beginnt immer am 01. März. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) benötigen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette. Einige Nutzer vergessen, den nur für ein Jahr gültigen Versicherungsschutz zu erneuern. Das Fahren ohne einen aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Bei einem Unfall können hohe Schadensforderungen die Folge sein. Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat auf ihrer Internetpräsenz einen Flyer mit den wichtigsten Regeln bei der Nutzung von E-Scootern zur Verfügung gestellt: https://t1p.de/w95h
Quelle: presseportal.de