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POL-SE: Norderstedt – Polizei führt Kontrollen gegen Betäubungsmittel- und Jugendkriminalität durch

Bad Segeberg (ots) – Das Polizeirevier Norderstedt hat in den letzten Tagen zwei Kontrolleinsätze vor dem Hintergrund der Betäubungsmittel- und Jugendkriminalität im Stadtgebiet durchgeführt. Die Schwerpunkte lagen auf den Bereichen der ZOBs bzw. der U-Bahnhöfe Norderstedt-Mitte und Garstedt sowie den angrenzenden Parkbereichen. Die Polizei hatten Meldungen über Gruppen von Jugendlichen und Heranwachsenden erreicht, die öffentlich wahrnehmbar Alkohol und Betäubungsmittel in diesen Bereichen konsumieren sollten. Neben der Betäubungsmittelkriminalität stellten die Beamten in der Vergangenheit zahlreiche Eigentums- und Körperverletzungsdelikte in den beschriebenen Gebieten fest. Hinzu kommen Sachbeschädigungen. Unter Federführung des Polizeireviers Norderstedt wurden vor diesem Hintergrund sowohl am 08. als auch am 14. Oktober 2021 gezielte Kontrollen der ZOBs während der derzeitigen Herbstferien durchgeführt. Hieran waren neben Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers Norderstedt auch Angehörige der Diensthundestaffel der Polizeidirektion Segeberg und der Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizeistelle Norderstedt beteiligt. Bei der Kontrolle am 08.10.2021 stellten die Polizistinnen und Polizisten mehrere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz fest und schrieben in diesem Zusammenhang acht Strafanzeigen. Am 14.10.2021 überprüften die Einsatzkräfte im Verlauf des Nachmittags und Abend mehrere Personen im Großraum des ZOBs Garstedt und leiteten in diesem Zusammenhang sechs Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ein. Weiterhin kam eine Anzeige wegen des Verdacht des Handeltreibens mit Drogen und ein Verstoß gegen das Waffengesetz hinzu. Die Strafverfahren aufgrund des Besitzes von Cannabis richten sich ausschließlich gegen männliche Beschuldigte im Alter von 15 bis 30 Jahren aus Norderstedt und Hamburg. Weiterhin steht ein 17-Jähriger aus Henstedt-Ulzburg im Verdacht mit Cannabis gehandelt zu haben. Er wurde erkennungsdienstlich behandelt. Bei dem Verstoß gegen das Waffengesetz führte ein 14-Jähriger aus Norderstedt einen Dolch bei sich. Die Kontrollergebnisse haben die Einschätzung der Beamten bestätigt. Entsprechend kündigt das Polizeirevier Norderstedt weitere Schwerpunktkontrollen im Bereich der U-Bahnhöfe an.

Quelle: presseportal.de