BPOL-KI: Da war noch einiges offen, Niederländer muss noch 516 Tage ins Gefängnis.
Puttgarden/Fehmarn (ots) – Der Mann war wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln(BTM) in nicht geringen Mengen und Beihilfe zum Handel mit BTM zu 2 Jahren und 10 Monaten Gefängnisstrafe verurteilt worden. Heute Morgen gegen 01:40 Uhr kontrollierte die Bundespolizei in Puttgarden einen PKW mit niederländischen Kennzeichen. Auf dem Beifahrersitz saß ein 33-jährige Niederländer, der seinen Reisepass zur Kontrolle vorlegte. Im Zuge der Überprüfung kam eine Fahndung zur Festnahme des Mannes heraus. Um ganz sicher zu gehen, dass er der Richtige war, wurde er mit zur Dienststelle genommen und zur Überprüfung seine Fingerabdrücke genommen. Nach Bestätigung des Haftbefehls wurde der Niederländer verhaftet und der Haftbefehl angefordert. Das Landgericht Kleve hatte den Mann 2011 wegen Einfuhr von BTM und Beihilfe zum Handel rechtskräftig zu 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Aus der Haft wurde er dann 2012 in die Niederlande abgeschoben. Die verbliebenen 516 Tage Restfreiheitsstrafe wird er jetzt, nach seiner Einreise nach Deutschland, verbüßen müssen. Die Möglichkeit diese Strafe durch Zahlung einer Geldstrafe zu umgehen, findet hier keine Anwendung. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er mit dem Streifenwagen zur JVA gefahren
Quelle: presseportal.de