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Lübeck Lupe

Dorsch-Angelverbot vom 15.1.-31.3.2022

Der Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. erinnert an die neue Dorsch-Schonzeit in Schleswig-Holstein: Vom 15. Januar bis 31. März 2022 ist im Geltungsbereich der Küstenfischereiverordnung [Ostsee] ein gezieltes Angeln auf Dorsch untersagt. Das hat das zuständige Ministerium in einer Landesverordnung vom 22.11.2021 kürzlich klargestellt. Es handelt danach ordnungswidrig, wer „im Zeitraum 15. Januar bis 31. März eine gezielte Fischerei auf Dorsch ausübt oder unabsichtlich gefangene Dorsche behält“.Die Tat kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Ansonsten gilt: Bis 14. Januar und nach dem Ende der Schonzeit ab 1. April bis 31. Dezember darf ein maßiger Dorsch pro Angler und Angeltag behalten werden.

In Lübeck gilt das zeitliche Dorsch-Angelverbot 15.1.-31.3. für den Fischereibezirk IV, das sind der Priwallstrand, der Kurstrand Travemünde und das Brodtener Ufer bis zum Grenzpfahl Lübeck/Timmendorfer Strand. Die anderen Fischereibezirke sind nicht betroffen.

Die Landesverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Hier geht es zur Textfassung:

http://angeln-in-luebeck.de/news/2022/gvobl-dorsch.jpg

Foto: Harte Zeiten für Dorschangler an der Küste und auf der Ostsee