Update zum Streit mit Polen und Ungarn – EU darf Rechtsstaatlichkeit erzwingen (FOTO)
Hamburg (ots) – Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein zentrales Prinzip von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Doch seit Jahren streitet die EU darüber mit den Mitgliedsländern Polen und Ungarn. Teil der Auseinandersetzung ist die personelle Besetzung der nationalen Verfassungsgerichte und anderer Gerichtshöfe. Nach Ansicht von Kritiken wurden immer wieder regierungstreue und rechtskonservative Juristen berufen und ältere Richter in den Ruhestand geschickt. Dafür wurde auch das Pensionsalter herabgesetzt. Damit hätten beide Länder die richterliche Unabhängigkeit verletzt, sagt die EU und droht mit finanziellen Kürzungen in Milliardenhöhe. Seit 2021 gilt in der EU der sogenannte Rechtsstaatsmechanismus. Danach können einem Mitgliedsland per Mehrheitsbeschluss Haushaltsmittel der EU entzogen werden, wenn eine Regierung etwa die Unabhängigkeit der Gerichte gefährdet. Angewendet wurde dieser Mechanismus bisher aber noch nicht. Polen und Ungarn haben dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt. Die Regierungen in Warschau und Budapest argumentieren unter anderem, dass es keine geeignete Rechtsgrundlage für den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus gebe. Sie fürchten Strafen mit Hilfe des neuen Mechanismus, weil ihnen Kritiker vorwerfen, die Justiz entgegen der EU-Standards zu beeinflussen. Polen erhielt 2020 etwa 12 Milliarden Euro netto an EU-Geldern, Ungarn knapp 5 Milliarden. EuGH-Entscheidung für die europäischen Werte Das höchste EU-Gericht hat Mitte Februar entschieden, dass der Mechanismus rechtens ist. Der EuGH wies die Argumente Polens und Ungarns zurück, wonach die EU ihre Zuständigkeit überschreite. Die Richter in Luxemburg erklärten, die Verordnung ziele nicht darauf ab, Verstöße gegen den Rechtsstaat zu ahnden – sondern vielmehr der Schutz des EU-Haushalts, der durch etwaige Verstöße gefährdet sein könnte. Außerdem, so argumentierten sie, basiere die EU auf dem Vertrauen der Mitgliedsstaaten, dass diese die gemeinsamen Werte achten. Daher müsse die EU auch in der Lage sein, diese Werte zu verteidigen. Nun wächst der Druck auf die zuständige EU-Kommission von Ursula von der Leyen, schnell gegen beide Länder vorzugehen. Vorrang für EU-Recht? Hintergrund: Zugespitzt hat sich der Konflikt durch ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts im Oktober 2021, wonach Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtssystems in Frage. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen äußerte sich dazu (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_21_5163) unmissverständlich: „Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Diesem Grundsatz haben sich alle EU-Mitgliedstaaten als Mitglieder der Europäischen Union verschrieben.“ Mehr zur „Demokratie in Europa“ bei der „Konferenz zur Zukunft Europas“ (https://futureu.europa.eu/processes/Democracy) sowie vom FutureEU-Team finden Sie hier (https://www.presseportal.de/pm/159651/5120941) sowie hier zum Europäischen Aktionsplan (https://www.presseportal.de/pm/159651/5117828). — In welchem Europa wollen wir künftig leben? – Mit der Konferenz zur Zukunft Europas bieten das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission Ihnen die Gelegenheit der Partizipation, um gemeinsam die Herausforderungen und Prioritäten Europas zu diskutieren. Rund um die Konferenz veröffentlicht das FuturEU-Team aktuelle News, fundierte Erklärstücke in multimedialen Formaten für Ihre Berichterstattung. Dieses Hintergrundwissen bereitet die teilnehmenden Europäerinnen und Europäer gut auf die Konferenz vor, um die Zukunft Europas mitzugestalten. #TheFutureIsYours Das Projekt wurde von der Europäischen Union im Rahmen eines Förderprogramms für Kommunikation des Europäischen Parlaments kofinanziert. Das Europäische Parlament war nicht an der Vorbereitung beteiligt, übernimmt keinerlei Verantwortung für die im Rahmen des Projekts veröffentlichten Informationen oder zum Ausdruck gebrachten Ansichten und ist nicht daran gebunden; für das Projekt haften ausschließlich die Autoren, die interviewten Personen sowie die an der Veröffentlichung des Programms beteiligten Verleger und Sendeanstalten gemäß geltendem Recht. Auch kann das Europäische Parlament nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die möglicherweise durch die Durchführung des Projekts entstehen. Pressekontakt: FuturEU-Team FuturEU@newsaktuell.de Original-Content von: Conference on the Future of Europe, übermittelt durch news aktuell
Quelle: presseportal.de