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Besondere Neuigkeiten

POL-HL: Lübeck / Betrugsmasche bei falschen Anrufen weitet sich aus

Lübeck (ots) – Nachdem sich immer wieder falsche Polizeibeamte telefonisch bei überwiegend älteren Personen im Bereich Ostholstein gemeldet und z.B. eine Kaution verlangt hatten, treten nun neue Fälle einer ganz anderen Masche auf. Mit einer generierten Telefonnummer meldet sich eine angebliche Bankmitarbeiterin bei den Senioren und bittet um die Herausgabe von Bankdaten. Dabei erbeuteten die Betrüger bereits mehrere 10.000 EUR. Zwei Fälle wurden nun in Lübeck bekannt. Bei einem älteren Ehepaar klingelte am Freitag, 25.02.2022, um 19:00 Uhr das Telefon. Angezeigt wurde die Rufnummer einer Lübecker Bankfiliale, wo diese ihr Konto führen. Unter einem Vorwand wurden Zugangsdaten für das Onlinebanking erlangt und anschließend eine fünfstellige Bargeldsumme auf ein anderes Konto überwiesen. Dies stellten die Senioren am Montag fest und erstatteten Anzeige. Der nächste Fall ereignete sich am Mittwoch, 02.03.2022. Dort wurden um 17:30 Uhr unter derselben Vorgehensweise Bankdaten und eine identische Summe an Bargeld erlangt. Aber auch Anrufe von angeblichen Polizeibeamten häufen sich jetzt in Lübeck. „Ihr Sohn hat einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine Frau getötet wurde.“ Dieser Satz sitzt erstmal tief. Dann wird die Zahlung einer Kaution verlangt, um den Angehörigen aus einer drohenden Haft zu befreien. Das Geld soll entweder deponiert oder direkt zu Hause an einen Boten übergeben werden. Das Geld sehen die Geschädigten nie wieder und einen Unfall hatte der Angehörige auch nicht. Die Polizei gibt aus aktuellem Anlass abermals folgende Präventionshinweise: – Machen Sie am Telefon keine Angaben über persönliche Daten und Ihre persönlichen Verhältnisse. Insbesondere geben Sie keine sensiblen Daten, wie Kontoverbindungen, TAN-Nummern oder Passwörter weiter. – Bürgerinnen und Bürger werden von Polizeibeamten generell nicht dazu aufgefordert, die Polizei unter einer anderen Rufnummer zurückzurufen. – Die Polizei verlangt am Telefon nicht die Zahlung einer Kaution oder Herausgabe von Wertsachen, weder per Überweisung noch per persönlicher Abholung oder Aushändigung. – Notieren Sie sich den Namen und Dienstort des anrufenden Beamten oder angeblichen Mitarbeiters und beenden Sie im Zweifel das Gespräch. – Rufen Sie die/den Angehörige/n, die/der angeblich Opfer eines Unfalls geworden sein soll, an, um die Angaben zu verifizieren. – Notieren Sie sich die Rufnummer Ihrer zuständigen Polizei neben dem Telefon. – Rufen Sie die Polizei oder das Unternehmen über die Amtsnummer an und lassen Sie sich direkt mit dem namentlich genannten Beamten oder Mitarbeiter verbinden.

Quelle: presseportal.de