BPOL-KI: Nichts dazu gelernt – Fehlverhalten endet mit Anzeigen der Bundespolizei
Kiel (ots) – Für vier randalierende Männer endete gestern Abend die Zugfahrt mit einer Menge Anzeigen im Gepäck. Gegen 19 Uhr (14.03) informierte die Transportleitung die Bundespolizei am Kieler Hauptbahnhof über mehrere randalierenden Personen im Zug von Hamburg nach Kiel und bat um Unterstützung. Die eingesetzten Beamten konnten nach Einfahrt des besagten Zuges vier Personen feststellen, auf die die Personenbeschreibung passte. Die Personen wurden zunächst zur Identitätsfeststellung angehalten und der Reisezugwagen zur Beweissicherung gesichtet. Das Abteil in dem die Männer saßen, war durch Getränkereste und Müll stark verunreinigt. Weiterhin wurden mehrere Schriftzüge mittels rotem Edding Stift festgestellt. Da zwei der festgestellten Personen keine Ausweisdokumente mit sich führten, wurden sie mit auf die Wache genommen. Bei einem 29-Jährigen wurde ein verbotenes Einhandmesser festgestellt. Bei einem anderen wurden bei der Durchsuchung nach Ausweispapieren eine geringe Menge an Betäubungsmitteln (Marihuana) aufgefunden. Das Einhandmesser sowie das Betäubungsmittel wurden durch die Polizisten sichergestellt. Außerdem wurde bei beiden Personen jeweils ein roter Edding Stift aufgefunden, welcher zu den Beschmierungen im Regionalexpress passt. Noch während der Befragungen am Bahnsteig wurden die eingesetzten Beamten durch den dritten Mann der Gruppe (23) mehrfach als „Nazi-Schweine“ beleidigt. Bei der Überprüfung der Personalien des jüngsten Mannes der Gruppe (18) wurde eine Fahndungsnotierung festgestellt. Er ist durch eine Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgeschrieben. Ein entsprechender Bericht an die Staatsanwaltschaft wurde gefertigt. Zusätzlich wurden Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz sowie wegen der Sachbeschädigung und der Beleidigung geschrieben. Weiterhin wurde gegen alle Personen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgrund der Verunreinigung im Zugabteil gefertigt. Anschließend durften sie die Wache der Bundespolizei wieder verlassen.
Quelle: presseportal.de