BPOL-KI: Drogenkonsum endet hinter Gittern
Lübeck (ots) – Am Samstag (02.04) kontrollierten Bundespolizisten im Lübecker Hauptbahnhof einen auffälligen Mann der nach Betäubungsmitteln roch. Bei der Überprüfung der Personalien konnten die Beamten feststellen, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Gegen 21:30 Uhr hatten die Polizisten den richtigen „Riecher“. In der Wandelhalle nahmen sie einen Geruch von Betäubungsmitteln, bei einem 37-jährigen Mann, wahr. Er gab an, kurz zuvor auf der Bahnhofstoilette einen Joint konsumiert zu haben. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam ein offener Haftbefehl heraus. Da er mehrfach gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte, suchte ihn die Staatsanwaltschaft Lübeck mit diesem Haftbefehl, um ihn in Sicherungshaft zu nehmen. Auf der Wache der Bundespolizei am Lübecker Bahnhof wurde ihm der Haftbefehl eröffnet und ausgehändigt. Bei der durchgeführten Durchsuchung wurde im Hosenbund ein Einhandmesser festgestellt. Das Führen dieses Messers ist verboten. Es wurde sichergestellt und eine Anzeige gefertigt. Der Mann verblieb bis zu seiner Vorführung beim Amtsgericht Lübeck, nach Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit durch einen Arzt, über Nacht im Gewahrsam der Bundespolizei. Am Folgetag wurde der Deutsche dem Amtsgericht Lübeck vorgeführt und anschließend mit dem richterlichen Beschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: presseportal.de