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POL-SE: Seeth-Ekholt/ A 23 – Schwerer Verkehrsunfall mit 3 Beteiligten – Hund verstirbt an der Unfallstelle

Bad Segeberg (ots) – Am Donnerstag (19.05.2022) ist es auf der Bundesautobahn 23 zwischen den Anschlussstellen Elmshorn und Tornesch zu einem Auffahrunfall mit zwei beteiligten Pkw und einem Lkw gekommen. Um 15:52 Uhr ereignete sich der Unfall auf der Richtungsfahrbahn Hamburg. Ein 54-jähriger Hamburger befuhr mit seinem Audi den rechten Fahrstreifen und fuhr aus bislang unbekannter Ursache in ein Stauende, dass aufgrund erhöhten Verkehrsaufkommens entstanden war. Der Audi fuhr auf den vor ihm befindlichen Hyundai einer 19-jährigen Elmshornerin auf, welcher wiederum gegen den Lkw eines Berufskraftfahrers aus dem Landkreis Harburg auf die linke Fahrspur geschoben wurde. In dem Fahrzeug der Elmshornerin befand sich ein Hund, der durch den Aufprall schwer verletzt wurde und noch an der Unfallstelle verstarb. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurden die Unfallbeteiligten schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Das Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Elmshorn hat den Verkehrsunfall aufgenommen. Ob und wie der Hund in dem Fahrzeug gesichert war, wird nun Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen sein. Die Unfallstelle war während der Bergung der Fahrzeuge bis 18:20 Uhr komplett gesperrt. An den unbeteiligten Fahrzeugen entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 24.000 Euro. Zur Mitnahme von Hunden in Fahrzeugen informiert die Polizei: + Für Tiere gibt es keine direkte Anschnallpflicht. + Ein Hund gilt im Straßenverkehr als Ladung, die ausreichend gesichert werden muss. + Vierbeiner dürfen auf dem Rücksitz, hinter dem Vordersitz oder im Laderaum/ Kofferraum eines Fahrzeuges mitgenommen werden. + Der Fahrzeugführer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Tier im Auto gut gesichert ist. + Hundetransportboxen aus Kunststoff oder Varianten aus Metall bieten eine gute Sicherheit. Sie können idealerweise im Kofferraum oder Fußraum verstaut werden. + Aber auch Gurtsysteme und sog. Auto-Geschirre bieten eine gute Möglichkeit, das Tier sicher zu transportieren und können eine gute Ergänzung zu Trenngittern zwischen Ladefläche und Sitzreihe sein. + Ein nicht gesicherter Vierbeiner im Fahrzeug wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro geahndet.

Quelle: presseportal.de