POL-SE: Elmshorn – Vermeintlicher Kammerjäger fordert überhöhten Preis – Polizei warnt vor unseriösen Geschäften
Bad Segeberg (ots) – Am Montag (30.05.2022) benötigte eine Elmshornerin die Dienste eines Kammerjägers. Durch eine Recherche im Internet fand sie eine Firma, die solche Dienstleistungen anbot. Auf der Internetseite des Anbieters war eine Mobilfunknummer angegeben, die die Elmshornerin auch kontaktierte. Um 18:30 Uhr traf der vermeintliche Kammerjäger ein und begann mit seiner Arbeit. Nach Beendigung der 20-minütigen Arbeiten und der Zahlung eines Lohnes im mittleren dreistelligen Bereich verließ der Mann die Wohnräume der Elmshornerin. Stutzig wurde die Elmshornerin am nächsten Tag, als sie erneut Schädlinge in ihrer Wohnung bemerkte und sie den Dienstleister erneut kontaktierte. Nachdem sie am Telefon mit ihrem Anliegen abgewiesen wurde, kam ihr der Sachverhalt merkwürdig vor und sie kontaktierte die Polizei in Elmshorn. Die Kriminalpolizei in Elmshorn hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei gibt nachfolgenden Tipp: Sollten Sie Arbeiten an ihrem Haus oder Grundstück durchführen lassen wollen, informieren Sie sich bei örtlichen Handwerksbetrieben und lassen Sie sich bei Bedarf einen Kostenvoranschlag erstellen. Wer den Notdienst vor Ort nicht kennt, schaut schnell ins Internet. Doch Vorsicht: Viele unseriöse Anbieter landen mit gekauften Anzeigen weit oben bei den Suchergebnissen. Und sie täuschen gerne eine Ortsnähe vor. Deswegen sollte man gerade im Netz genauer hinschauen. Ist kein Impressum vorhanden oder gibt es viele identische Seiten einer Firma mit unterschiedlichen Ortsangaben, kann das ein Hinweis auf einen unseriösen Anbieter sein. Aber auch ein Telefonbuch ist nicht automatisch eine sichere Quelle für eine zuverlässige Firma vor Ort. Denn kriminelle Anbieter täuschen ihre Kunden einfach mit gekauften Ortsvorwahlen. Deswegen sollte man auch hier genauer hinschauen. Grundsätzlich sollte sich jeder genau über die Firma informieren, die er beauftragen will. Fragen Sie am Telefon nach der genauen Anschrift und dem Namen der Firma. Schildern Sie Ihr Problem so gut wie möglich, um anschließend einen festen Preis für die Leistung vereinbaren zu können. Denn seriöse Handwerker können Ihnen Kosten für Anfahrt und die eigentliche Leistung genau benennen. Tipps der Polizei zum Schutz vor unseriösen Handwerkerleistungen: Unterschreiben Sie einen Auftrag nur, wenn Sie alles verstanden haben. Verlangen Sie eine Rechnung und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuernummer, Rechnungsnummer). Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen. Auch die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos. Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zur Rechnung haben. Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden. Holen Sie wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können. Scheuen Sie sich nicht, Anzeige bei der Polizei gegen die Firma zu erstatten.
Quelle: presseportal.de