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Zukunftsplan für mehr Lärmschutz in Lübeck

Foto: HL · Der Lärmaktionsplan für die Hansestadt Lübeck ist in der Abstimmung.

Verkehrslärm stellt eine bedeutende Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung dar. Alle fünf Jahre passt die Hansestadt Lübeck entsprechend des Bundes-Immissionsschutzgesetzes den Lärmschutz für ihre Bürger:innen an. Hierfür werden Hauptverkehrsstraßen, Straßen mit viel Verkehr und Schienenverkehre mit Hilfe strategischer Lärmkarten überprüft. Die überarbeitete Version des Lärmaktionsplans für die Hansestadt wird jetzt in den politischen Gremien beraten.

Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung beziehungsweise Minderung von Umgebungslärm, insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Aus den Lärmkarten wurden 22 lärmbelastete Straßenabschnitte untersucht, unterschiedliche lärmmindernde Möglichkeiten vorgeschlagen und gleichzeitige konkrete sogenannte Handlungsräume erstellt. In diesen Handlungsräumen wurde eine erste Abschätzung getroffen, welche Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr beitragen können.

Gezielt wurde berechnet, dass bis zu 80 Prozent der Menschen in den Handlungsräumen durch eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50km/h auf 30km/h vom Straßenverkehrslärm entlastet werden könnten. Eine abschließende und bindende Prüfung der Handlungsräume, ob und welche Strecken geeignet sind, ist von den zuständigen Behörden, insbesondere der Straßenverkehrsbehörde durchzuführen. Hierbei müssen die Belange gegeneinander abgewogen werden, um negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss, wie verlangsamte Buslinien oder ungünstige Verlagerungseffekte in Nebenstraßen zu prüfen.

„Die durch Lärm verursachten Gesundheitsbeeinträchtigungen für die Lübecker Bürger:innen nehmen wir sehr ernst. Wir müssen nun genau begutachten, welche Maßnahmen tatsächlich zum Lärmschutz beitragen und ohne Beeinträchtigung des Verkehrsflusses an den betroffenen Stellen möglich sind“, erklärt Senator für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, Ludger Hinsen.

Lübecker:innen leisteten bedeutenden Beitrag zum neuen Lärmaktionsplan

Wichtiger Baustein bei der Überarbeitung des Lärmaktionsplans war die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Schließlich wissen die Bürger:innen meist am besten, wo die Lärmprobleme gravierend sind. Im September 2023 hat eine Umfrage zu Lärmproblemen stattgefunden. Alle Bürger:innen hatten hier die Möglichkeit, aktiv zu werden und konstruktiv mitzuarbeiten. Auf den digitalen Karten ließen sich Orte markieren, an denen der Straßenverkehrslärm als sehr störend empfunden wird. Dabei konnten konkrete Lösungsvorschläge den markierten Orten zugeordnet werden. Die Befragung ist einsehbar unter www.luebeck.de/laermkarte.

Diese Aspekte wurden in den Lärmaktionsplan aufgenommen und eine Entwurfsfassung erstellt. Der Entwurf lag im November und Dezember 2024 aus und war auf den Seiten der Hansestadt Lübeck herunterladbar. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wurde von vielen Bürger:innen genutzt und zum großen Teil berücksichtigt. Auch wurden neue Hinweise gegeben und für die nächste Überprüfung des Lärmaktionsplan, neben der Prüfung auf Umsetzung und Erfolg von Maßnahmen, neue Schwerpunkte gesetzt.

Weitere Informationen zum Thema Lärmschutz sind online abrufbar unter www.luebeck.de/laermschutz. Die häufigsten Fragen und Antworten zum Lärmaktionsplan sind online abrufbar unter www.luebeck.de/laermaktionsplan.

Hintergrund: Einführung der Umgebungslärmrichtlinie

Mit der Einführung der Umgebungslärmrichtlinie hat die EU seit 2002 dem Lärm den Kampf angesagt. Sie stellt einen europaweiten Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung dar. Neben der Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr können hier zum Beispiel auch ausgewiesene „Ruhige Gebiete“ eingesehen werden. Diese Gebiete werden bei weiteren Planungen berücksichtigt und dienen als Erholungsflächen.

Ein Vergleich der Lärmbetroffenheit in Lübeck zu den vorherigen Jahren ist dieses Mal nicht möglich, weil EU-weit ein neues Berechnungsverfahren angewendet wurde. Das hat zur Folge, dass bei einer ähnlichen Lärmsituation die Zahl der Lärmbetroffenen rechnerisch um das 1,5 bis 2,5-fache gegenüber der letzten Lärmkartierung steigt. Hier können allerdings die Erfolge umgesetzter Lärmschutzmaßnahmen in den letzten fünf Jahren, wie zum Beispiel der „Flüsterasphalt“ in Kücknitz, nicht abgebildet werden.

Berechnungsverfahren berücksichtigt auch gesundheitliche Auswirkungen

Erste Berechnungen des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein vom Januar 2023 ergaben allein für Lübeck über 50.000 Menschen, die durch Straßenverkehrslärm ganztägig belastet sind. Nachts, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sind entsprechend dem Berechnungsverfahren fast 37.000 Menschen von Lärm belastet. Der Straßenverkehrslärm ist eine der Hauptlärmquellen in Lübeck, Schienen- und Gewerbelärm betrifft ebenfalls viele Menschen. Lärm durch Schienenverkehr wird durch das Eisenbahn Bundesamt (EBA) geprüft und entsprechende Lärmschutzmaßnahmen getroffen.

Ebenfalls neu: In dem aktuellen EU-Berechnungsverfahren wird die gesundheitliche Auswirkung von Lärm auf die Bevölkerung mitbetrachtet. Die gesundheitlichen Folgen durch chronischen Lärmstress führen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu einer Reihe von Problemen. Folgen wie zum Beispiel die Risikoerhöhung von Herz- und Kreislauferkrankungen steigen nach statistischer Betrachtung bei etwa 9.502 Lübecker:innen an. Geschätzt führt der Straßenverkehrslärm darüber hinaus bei 2.475 Menschen in Lübeck zu starken Schlafstörungen und bei 20 Personen gar zu Herzkrankheiten.

Detaillierte Lärmkarten und alle Lärmaktionspläne in Schleswig-Holstein gibt es auf dem Landesgeoportal unter www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/laermschutz/laermsh/kartenservice