DEHOGA: Neue Warnung vor nicht ordnungsgemäßen AU-Bescheinigungen
Bereits wiederholt hat DEHOGA compact Sie auf möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) hingewiesen. Ein neuer Hinweis gilt nunmehr AU’s über die Plattform www.medschein.com. Auch diese bietet eine „AU ohne Arztgespräch“ an. Das entspricht nicht deutschem Recht und löst deshalb auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers aus.
Auffallend ist, dass diese AU-Bescheinigungen optisch an den früheren „gelben Schein“ erinnern, aber auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“ enthalten und nicht als eAU ausgestellt werden. Im Übrigen ist auf der Bescheinigung selbst nicht ersichtlich, dass diese über medschein.com erworben wurde.
Folgender für die genannte Webseite tätige ausstellende mutmaßliche Arzt ist namentlich bekannt: Dr. Klaus Mendoza. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat bereits die Bundesärztekammer über die Website und den ausstellenden Arzt informiert. Wir gehen davon aus, dass in Kürze auch auf den Webseiten der Ärztekammern entsprechende Hinweise veröffentlicht werden.
