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Lübeck: Betonplatten auf der Mühlentorbrücke werden ausgehoben

Foto: TBF/Holger Kröger · Vom 28. Juli bis 5. September 2025 werden Arbeiten auf der Mühlenbrücke an den Geh- und Radwegen zur Gefahrenbeseitigung ausgeführt – Brücke ab 22. Juli 2025 stadteinwärts für den Verkehr gesperrt.Ab Montag, 28. Juli 2025, beginnen die Arbeiten für das Ausheben der Betonplatten auf den alten Geh- und Radwegen der Mühlentorbrücke. Im Rahmen der Verkehrssicherung wird die Brücke ab Dienstag, 22. Juli 2025, stadteinwärts für den Verkehr gesperrt.

Die Baumaßnahme findet in zwei Bauabschnitten statt und dauert voraussichtlich bis 5. September 2025.
Bei den Sonderprüfungen an der Mühlentorbrücke wurden Schadensentwicklungen an den Belagsplatten auf den Kragarmen (Trägerkonstruktion mit waagerechten Balken) festgestellt. Um die Gefährdung der untenliegenden Verkehrswege durch herabfallende Abplatzungen zu vermeiden, werden die Platten auf beiden Bauwerksseiten ausgebaut. Die Arbeiten können nur bei halbseitiger Sperrung des Bauwerks durchgeführt werden. Für die gesamte Bauzeit ist die Mühlentorbrücke daher stadteinwärts gesperrt.

Mit dem Ausbau der Platten wird neben der verbesserten Verkehrssicherheit gleichzeitig eine Entlastung des Bauwerks erreicht. Mit der, wenn auch verhältnismäßig geringen, Gewichtsreduzierung wird eine zusätzliche Reserve für die Tragfähigkeit des Stahltragwerkes ermöglicht.

Die Maßnahme soll dazu beitragen, den fortlaufenden Verkehr auf der Mühlentorbrücke bis zum Beginn der Grundinstandsetzung zu sichern.

Umleitungen für Individual- und Lieferverkehr
Die Maßnahme hat im Wesentlichen die Umleitung des Straßenverkehrs zur Folge, da der Geh- und Radverkehr, in und aus der Innenstadt, über die Behelfsbrücke erfolgt. Für den Individual- und Lieferverkehr bleibt die Innenstadt weiterhin erreichbar.
Bei der Planung der Verkehrsführung wurde geprüft, ob ein Linksabbiegen von der Wallstraße in die Mühlenstraße ermöglicht werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung zeigt, dass Linksabbiegen hier in allen Bauphasen zu Konflikten mit dem stadtauswärtigen Verkehr führen würde.

Aufgrund der begrenzten Verkehrsflächen ist die Einrichtung eines Linksabbiegers an dieser Stelle nicht umsetzbar. Die Mühlentorbrücke bleibt weiterhin stadtauswärts befahrbar. Für den Verkehr stadteinwärts gelten folgende Umleitungen:
• Stadteinwärts über Kronsforder Allee – Sankt-Jürgen-Ring – Berliner Platz – Possehlstraße – Wallstraße sowie im weiteren Verlauf über Mühlendamm – Großer Bauhof – Parade – Kapitelstraße.

Umleitung der Buslinien
Die Fahrstrecken der Buslinien folgen einem angepassten Netzplan. Von den Änderungen betroffen sind die Buslinien, die über die Mühlentorbrücke stadteinwärts fahren. Auf den Umleitungsstrecken werden alle Haltestellen angefahren.
Alle Linien, die sonst über die Mühlentorbrücke stadteinwärts fahren, werden über Hüxtertorallee – Rehderbrücke – Krähenstraße – Wahmstraße in die Innenstadt umgeleitet. Die Mühlenstraße ist stadteinwärts in diesem Zeitraum nicht per Bus angebunden. Alle Linien, die über den Mühlentorteller stadtauswärts fahren, sind von der Baumaßnahme nicht betroffen.
Während der Sperrung ist mit Verspätungen und längeren Fußwegen zur nächsten Haltestelle zu rechnen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Stadtwerke Lübeck Mobil unter www.sv-luebeck.de zu finden. Die überregionalen Busbetriebe sind ebenfalls informiert, so dass auch dort Informationen zu möglichen Fahrplanänderungen zur Verfügung stehen.

Verkehrsführung nach der Bauphase
Nach Beendigung der Bauphase wird der Verkehr wieder in beide Richtungen über die Mühlentorbrücke geführt.
Maßnahme dient der Vorbereitung zur Instandsetzung der Bestandsbrücke
Bei der Maßnahme werden auch Arbeiten einbezogen, die durch die Betreiber von Telekommunikationsanlagen geplant waren. Damit werden weitere Vorbereitungen der abzusehenden Grundinstandsetzung durchgeführt.

Die erneute turnusmäßige Sonderprüfung hat ergeben, dass Bereiche an der Stahlkonstruktion der gesperrten Geh- und Radwege Schadenserweiterungen haben. Auch die Betonplatten auf den Kragarmen weisen eine ungünstige Entwicklung der Schäden auf. Durch die rostende Bewehrung können Abplatzungen auftreten, die den unter der Brücke laufenden Verkehr, besonders auf den Uferwegen, gefährden. Der Ausbau der Betonplatten ist daher unumgänglich.

Gleichzeitig hat die Maßnahme eine Gewichtsreduzierung zur Folge, so dass eine weitere Entlastung des Bauwerks erreicht wird. In der 1. Bauphase werden stadteinwärts die Betonplatten mit einem Kran ausgehoben und abtransportiert. Zusätzlich wird das Bauunternehmen, das an den Telekommunikationsanlagen arbeitet, die Absperrung nutzen um einen neuen Kabelschacht einzubauen. In der 2. Bauphase werden dann die Betonplatten auf der Seite stadtauswärts ausgehoben. Pro Bauphase sind jeweils drei Wochen geplant.

Alle baulichen und verkehrlichen Maßnahmen wurden mit der Straßenverkehrsbehörde, den Leitstellen der Rettungsdienste, dem öffentlichen Personennahverkehr und den Ausführungsfirmen abgestimmt. Dazu gehören auch die Baustelleneinrichtung und die Verkehrsabsicherung, die den Vorgaben des Arbeitsschutzes sowie dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz entsprechen.

Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigung für alle Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten.