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Rattengift: Zwei junge Rotmilane im Lübecker Stadtwald tot

Rattengift als Todesursache bestätigt – Schädlingsbekämpfungsmitteln sollten umsichtig und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Zwei junge Rotmilane wurden kürzlich tot im Lübecker Stadtwald aufgefunden. Eine toxikologische Untersuchung ergab, dass beide Tiere an den Folgen einer Vergiftung durch Brodifacoum starben, welches als Rattengift eingesetzt wird.

Die Staatliche Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt weist darauf hin, dass selbst bei sachgerechter Anwendung von Rattengift nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass vergiftete Ratten für Aasfresser wie den Rotmilan frei zugänglich sind. Durch die aktuell vielerorts erhöhten Rattenbestände werden entsprechende Gifte verstärkt eingesetzt. Streng geschützte Wildtiere können in Folge des Verzehrs kontaminierter Ratten eine Sekundärvergiftung erleiden und daran sterben. Es ist wahrscheinlich, dass nur ein geringer Teil der tödlichen Sekundärvergiftungen durch den Fund und die anschließende Untersuchung der Tiere bekannt wird.

„Gerade im urbanen Umfeld von sensiblen Ökosystemen wie dem Lübecker Stadtwald mit seinen zahlreichen geschützten Greifvogelarten kann der unbedachte oder unsachgemäße Einsatz von Bioziden erhebliche Schäden anrichten“, so Hannes Napp, Leiter des Stadtwaldes.

Der Einsatz von Rattengiften ist in Deutschland streng geregelt. Nur geschulte Verwender mit besonderer Sachkunde dürfen diese überhaupt ausbringen – und auch nur unter Einhaltung konkreter Sicherheitsvorkehrungen sowie bei nachgewiesenem akutem Rattenbefall. Besonders bei vereinzeltem Auftreten von Nagetieren im Innenbereich sind mechanische Fallen dem Einsatz von Giften unbedingt vorzuziehen. Der Einsatz von Bioziden ist das letzte Mittel der Wahl und sollte immer auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden.

Maßnahmen gegen Rattenbefall
Um einem Rattenbefall vorzubeugen, sollten Bürger sowie Betriebe folgende Maßnahmen beherzigen:
• Zugänge zu Gebäuden (z. B. Spalten, Löcher, Drainagen) sichern oder verschließen
• Keine Lebensmittelreste über Toilette oder Ausguss entsorgen
• Keine Speisereste achtlos wegwerfen
• Lebensmittel und Tierfutter unzugänglich aufbewahren
• Lagerräume, Keller und Außenbereiche aufräumen und potenzielle Unterschlüpfe beseitigen
• Vogelfütterung im öffentlichen Raum (z. B. von Tauben oder Enten) unterlassen
• Kompostierung richtig durchführen
• Unrat und Müll, der als Rückzugsort dienen könnte, entfernen

Die Stadt Lübeck appelliert an alle Bürger, beim Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln umsichtig und verantwortungsvoll zu handeln – im Interesse der heimischen Tierwelt.

Artenschutzprojekt für den Rotmilan in Schleswig-Holstein
Der Rotmilan zählt laut Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Arten. Da in den letzten Jahren zunehmend vergiftete Tiere entdeckt wurden, hat das Landesamt für Umwelt das Rotmilanprojekt ins Leben gerufen (www.projekt-rotmilan-sh.de). Ehrenamtliche Paten überwachen dabei regelmäßig Brutplätze, um frühzeitig Auffälligkeiten zu erkennen – so wurden auch diese vergifteten Jungvögel dank des Einsatzes einer Patin entdeckt.

Projektsprecher Birger Reibisch fordert ein dauerhaftes Verbot von Giften mit Risiko für Sekundärvergiftungen und einen stärkeren Fokus auf entsprechende Vermeidungsmaßnahmen in der Weiterentwicklung von Giften gegen Nagetiere.
Bei toten Greifvögeln mit unklarer Todesursache oder Vergiftungsverdacht sollte nach Rücksprache mit der Staatlichen Vogelschutzwarte eine Untersuchung im Landeslabor Schleswig-Holstein erfolgen.