S-H: Für 41 Städte und Gemeinden gibt es Städtebauförderungsmittel in Höhe von insgesamt 70,67 Millionen Euro
Auf der Basis eines integrierten Gesamtkonzeptes gestalten Städte und Gemeinden ganze Stadt- bzw. Ortsteile um, um diese zukunftsfest zu machen. Die Städte und Gemeinden können die Fördermittel z.B. nutzen, um Kindertagesstätten, Schwimmbäder, Bürgerzentren und Grünanlagen zu errichten oder zu erneuern. Hiermit begegnen sie aktuellen drängenden Fragen, wie beispielsweise den Auswirkungen des Klimawandels und den Erfordernissen der Klimaanpassung zur Vermeidung von Überhitzung, dem Umgang mit heterogenen sozialen Strukturen, der Belebung von Innenstädten/Ortszentren und des Wohnraumbedarfs. Die diesjährigen Fördermittel sollen nach Angaben der Städte und Gemeinden insbesondere Projekten der Daseinsvorsorge zugutekommen.
Die Städtebauförderungsmaßnahmen sind dabei häufig Anreiz für weitere Investitionen und stärken zudem die Wirtschaft vor Ort. Jeder Euro Städtebauförderung löst ein Vielfaches an Folgeinvestitionen aus. Dementsprechend besteht seit Jahren ein großes Interesse der Städte und Gemeinden an den Fördermitteln. Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen einer umfassenden Gesamtbewertung der Mittelbedarfe und Umsetzungsstände der einzelnen Gesamtmaßnahmen. Die Städtebauförderungsgemeinden können jedes Jahr einen Antrag zur Fortsetzung der Förderung einreichen.
Hinweis: Die Programmaufstellung „Städtebauförderung 2025“ finden Sie in der angefügten Liste:
Verteilung der Stdtebauförderung
