S-H-Landesregierung beschließt Änderungen im Justizvollzug
KIEL. Schleswig-Holstein schafft mit Änderungen der Justizvollzugsgesetze unter anderem bessere Möglichkeiten beim Drogenaufspüren und regelt die Gefangenenvergütung neu. Das hat die Landesregierung auf Vorschlag von Justizministerin Kerstin von der Decken gestern (13. Januar) beschlossen. Mit der Gesetzesänderung werden u.a. Rechtsgrundlagen für die Nutzung technischer Möglichkeiten zur Drogenerkennung geschaffen sowie die Angleichung der Möglichkeit von Zwangsbehandlungen in der geplanten vollstationären psychiatrischen Abteilung der JVA Lübeck an das PsychHG geregelt.
Die Neuregelung der Gefangenenvergütung sieht eine Erhöhung der Eckvergütung von 9% auf 15% der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV im Bereich der Straf-, Jugendstraf- und Untersuchungshaft und von 16% auf 22% für den Bereich der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor. Für Gefangene in Haft steigt somit der Stundenlohn von aktuell 2,21 Euro auf 3,68 Euro.
„Damit passen wir den Justizvollzug aktuellen Entwicklungen und ebensolcher Rechtsprechung an“, erklärte die Ministerin. „Das Einbringen neuer Drogenarten erfordert auch verstärkte technische Maßnahmen zu ihrer Auffindung. Und bei der Gefangenenvergütung setzen wir die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts um.
Auch wenn dessen Urteil aus dem Jahr 2023 für Schleswig-Holstein nicht unmittelbar bindend ist, halten wir eine Reform der Gefangenenvergütung auch in Schleswig-Holstein für erforderlich, um den vom Bundesverfassungsgericht dargelegten verfassungsrechtlichen Grundsätzen gerecht zu werden.“
