GBA: Weitere Festnahme im Zusammenhang mit Waffenbeschaffungen für die ausländische terroristische Vereinigung HAMAS
Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am Freitagabend (6. März 2026) auf Grund eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 2026 den im Libanon geborenen Kamel M. bei seiner Einreise aus dem Libanon nach Zypern von Grenzbeamten auf dem Flughafen Larnaka festnehmen lassen. Am Sonntag (8. März 2026) durchsuchten Beamte des Bundeskriminalamts die Wohnung des Beschuldigten in Berlin. Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 S. 1 und 2 StGB) dringend verdächtig. In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Kamel M. gehört der terroristischen Vereinigung HAMAS an. Im August 2025 ließ er über den gesondert verfolgten Mohammad S. (vgl. Pressemitteilung Nr. 6 vom 24. Januar 2026) dem Abed Al G. 300 Stück scharfe Munition zukommen.
Dieser wiederum händigte die Munition kurz darauf dem Mohammed A. (vgl. Pressemitteilung Nr. 69 vom 6. November 2025) zum Weitertransport aus. Das Vorgehen diente der Vorbereitung für Mordanschläge der HAMAS auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland und Europa.
Der Beschuldigte wird nach seiner Überstellung nach Deutschland dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser wird den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.
