GBA: Anklage wegen mutmaßlicher Terrorismusfinanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben
Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 20. März 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den deutsch-polnischen Staatsangehörigen Martin S. erhoben.Der Angeschuldigte ist der Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB), der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§91 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sowie des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten (§ 126a Abs. 1 Nr. 1 StGB) hinreichend verdächtig.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Martin S. rief mindestens seit Mai 2025 im Darknet zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland auf. Hierzu betrieb er anonym eine Plattform, auf der er u.a.
Namenslisten, von ihm selbst ausgesprochene Todesurteile und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlichte. Zudem forderte er Spenden in Kryptowährung ein, die sodann als „Kopfgeld“ für die Tötung der Zielpersonen ausgelobt werden sollten. Die Plattform enthielt auch weitere Informationen mit sensiblen personenbezogenen Daten potentieller Opfer. Mit dem Aufruf zu Anschlägen beabsichtigte der Angeschuldigte, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu destabilisieren.
Martin S. wurde am 10. November 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft
