EU Gesetz: Neues Recht auf Reparatur: Das ändert sich für Verbraucher
KI generiert (ki-bild-erstellen.de) · Reparieren statt wegwerfen soll künftig einfacher und attraktiver werden. Mit dem am 25. Juni vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie erhalten Verbraucher ab dem 31. Juli erstmals ein Recht auf Reparatur für bestimmte Produkte. EU Gesetz: Kleiner Defekt, große Folgen: Warum Produkte entsorgt werden
Die Waschmaschine pumpt nicht mehr ab oder der Fernseher flackert plötzlich. Oft sind es nur kleine Defekte, die zu vielen Fragen führen: Lässt sich das Gerät reparieren? Wer kann helfen? Gibt es Ersatzteile? Und lohnt sich die Reparatur überhaupt?
So wandte sich eine Verbraucherin an das EVZ, nachdem ihre Waschmaschine einen Fehlercode angezeigt hatte. Der Händler verlangte 130 Euro für die Prüfung des Geräts sowie weitere 190 Euro für ein Ersatzteil. Gleichzeitig riet ihr ein Elektriker von der Reparatur ab, da der Fehler erneut auftreten könne. Die Verbraucherin musste abwägen – und entschied sich schließlich für den Kauf einer neuen Waschmaschine.
Bisher fehlten verlässliche Informationen über Reparaturmöglichkeiten, Kosten und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Die Folge: Geräte werden entsorgt, obwohl sie häufig noch gerettet werden könnten.
Was ändert sich mit dem Recht auf Reparatur?
Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen Reparaturen nun einfacher und attraktiver werden. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/1799, deren gesetzliche Umsetzung der Bundestag am 25. Juni beschlossen hat. Dies ändert sich ab dem 31. Juli 2026:
- Lassen Verbraucher ein mangelhaftes Produkt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist reparieren, verlängert sich die Gewährleistung anschließend einmalig um weitere zwölf Monate. Damit lohnt sich eine Reparatur künftig stärker als bisher.
- Neu ist vor allem, dass Hersteller dazu verpflichtet sind, nach Ablauf der Gewährleistung Reparaturen zu ermöglichen und Ersatzteile bereitzuhalten. Dies gilt allerdings nur für bestimmte Produktkategorien mit einer eigenen “Ökodesign-Verordnung”, etwa Kühlschränke oder Smartphones.
- Verbraucher profitieren auch bei Produkten von Herstellern außerhalb der EU. Sitzt der Hersteller nicht in der Europäischen Union, muss der Importeur die neuen Reparaturpflichten erfüllen.
- Hersteller dürfen Reparaturen nicht durch die Bauweise ihrer Produkte unnötig erschweren, etwa indem Geräte nur schwer geöffnet werden können.
Tipp: Bereits heute können Verbraucher bei Produkten, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf einen Mangel aufweisen, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung die Reparatur oder den Austausch vom Verkäufer verlangen. Ist beides nicht möglich, sogar die Erstattung des Kaufpreises.
Auf die praktische Umsetzung wird es ankommen
Damit Verbraucher ihren rechtlichen Anspruch auf Reparatur tatsächlich nutzen können, hält das EVZ mehrere Punkte für entscheidend.
So sollten Ersatzteile tatsächlich verfügbar sein und die Kosten einer Reparatur unter denen einer Neuanschaffung liegen. Ebenso wichtig ist, dass Personen klar erkennen können, welche Produkte unter die neuen Regelungen fallen. Gerade hier kommt es schnell zu Verwirrungen.
So wandte sich ein Verbraucher an das EVZ, der für seine Kopfhörer ein Ersatzpolster suchte. Obwohl das Gerät noch technisch einwandfrei funktionierte, erhielt er vom Hersteller keine Informationen zur Verfügbarkeit eines Ersatzteils. Kopfhörer gehören derzeit nicht zu den Produktkategorien, für die die neuen Pflichten gelten.
Die Richtlinie sieht zudem eine Online-Plattform vor, über die Verbraucher Werkstätten und Reparaturcafés leichter finden können. Noch ist hier offen, ob die Bundesregierung eine eigenständige nationale Plattform schafft oder einen nationalen Bereich auf einer europäischen Plattform einrichtet.
Nachbarländer machen vor, wie sich weitere Anreize schaffen lassen
Das EVZ begrüßt, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen unternehmensfinanzierten Reparatur-Bonus nach französischem Vorbild zu prüfen. Dort zahlen Hersteller über Abgaben in einen Fonds ein, der unter anderem die Kosten bestimmter Reparaturen senkt. Auch Österreich setzt über eine Geräte-Retter-Prämie finanzielle Anreize, um Produkte länger nutzbar zu machen.
Dies zeigt: nationale Maßnahmen, wie von einigen europäischen Nachbarländern bereits umgesetzt, können das Recht auf Reparatur sinnvoll ergänzen.
