GBA: Anklage im Zusammenhang mit Waffenbeschaffungen für die ausländische terroristische Vereinigung HAMAS erhoben
Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 8. September 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Abed Al G. den dänischen Staatsangehörigen Yousif C. den im Libanon geborenen Borhan El-K. den im Libanon geborenen Wael F.M. den deutschen Staatsangehörigen Ahmad I. den im Libanon geborenen Kamel M. und den bulgarischen Staatsangehörigen Mohammad S. erhoben.Alle Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 129b Abs. 1 S. 1 und 2 StGB) sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 a.F. StGB) hinreichend verdächtig. Ihnen werden zudem verschiedene Verstöße gegen das Waffenrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 WaffG) vorgeworfen. Borhan El-K., Wael F.M. und Ahmad I. werden zudem Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 und 3 KrWaffKontrG).
In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Alle Angeschuldigten gehören der ausländischen terroristischen Vereinigung HAMAS an. Bereits vor längerer Zeit begann der militärische Flügel der Organisation (die sogenannten Qassam-Brigaden), Waffendepots in Europa anzulegen.
Spätestens seit Juli 2025 plante die HAMAS einen konkreten Mordanschlag in Deutschland oder Österreich gegen Repräsentanten Israels, Menschen jüdischen Glaubens oder pro-israelisch eingestellte Personen. Dieser Anschlag sollte in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum zweiten Jahrestag des Überfalls der HAMAS auf Israel am 7.
Oktober 2023 – also Anfang Oktober 2025 – stattfinden. Zur Vorbereitung beauftragten hochrangige HAMAS-Funktionäre unter anderem Abed Al G., Yousif C., Borhan El-K., Wael F.M. und Ahmad I. mit der Beschaffung von Waffen und Munition in Deutschland. Abed Al G. band im Weiteren auch Mohammad S. und Kamel M. ein.
Eine herausgehobene Rolle bei der Operation spielte zudem der an die Führungsebene der HAMAS angebundene, gesondert verfolgte Mohammed A. Zum Zeitpunkt der Festnahme von Abed Al G., Wael F.M. und Ahmad I. am 1. Oktober 2025 in Berlin.
Er hatte die Gruppe bereits ein funktionsfähiges vollautomatisches Gewehr, dreizehn funktionsfähige Pistolen sowie über 700 Schuss Munition besorgt. Einen Teil der Waffen schaffte der gesondert verfolgte Mohammed A. nach Wien und lagerte sie dort ein. Überdies erstellte er vorab ein Bekennervideo, in dem er den geplanten Anschlag im Namen der HAMAS ankündigte.
Die Festnahmen von Yousif C., Borhan El-K., Kamel M., Mohammed S. erfolgten zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen November 2025 und Mai 2026. Alle Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Die Bundesanwaltschaft hatte den gesondert verfolgte Mohammed A. am 3. November 2025 im Wege der Rechtshilfe in London (Großbritannien) festnehmen lassen. Er ist bislang nicht nach Deutschland überstellt.
