Politik & Wirtschaft

MIT Schleswig-Holstein: Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten muss fair behandelt werden

Lange: „Gleiche Arbeit verdient bei Steuern und Sozialabgaben gleiche Behandlung“

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Schleswig-Holstein (MIT SH) sieht im vom Bundeskabinett am 2. September 2026 beschlossenen Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Licht und Schatten. Die vorgesehenen Entlastungen für Familien und mittlere Einkommen sind willkommen. Bei Sonn- und Feiertagszuschlägen droht jedoch eine Ungleichbehandlung zulasten vieler Beschäftigter und mittelständischer Betriebe.
„Wer am Sonntag oder Feiertag arbeitet, leistet dieselbe Arbeit – unabhängig davon, ob sein Betrieb tarifgebunden ist. Diese Leistung sollte auch bei den Sozialabgaben gleich behandelt werden“, erklärt Stefan Lange, Landesvorsitzender der MIT Schleswig-Holstein.

Der Entwurf erhöht die steuerlich begünstigte Grundlohngrenze für Sonn- und Feiertagszuschläge von 50 auf 75 Euro pro Stunde. Für Nachtzuschläge bleibt die steuerliche Grenze bei 50 Euro. Sozialversicherungsfrei sollen Sonn- und Feiertagszuschläge auf Basis eines Grundlohns von bis zu 75 Euro künftig nur dann sein, wenn sie in einem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag geregelt sind. Ohne entsprechende Tarifregelung bleibt es ebenso wie bei Nachtzuschlägen bei der bisherigen Grundlohngrenze von 25 Euro.

„Das ist ein falsches Signal. Entscheidend sollte die geleistete Arbeit sein, nicht die Art der Vereinbarung über den Zuschlag“, so Lange. „Gerade kleinere Betriebe brauchen faire und praktikable Regeln für Wochenend- und Feiertagsarbeit.“

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiteten 2025 rund 51 Prozent der Beschäftigten in Deutschland in Betrieben ohne Tarifbindung. Die neue Regelung kann vor allem dort ins Gewicht fallen, wo Sonn- und Feiertagsarbeit zum Alltag gehört – etwa im Gastgewerbe, im Handel, in der Landwirtschaft, in der Logistik und in Dienstleistungsbetrieben.

Auch die geplante Erhöhung der Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent verteuert flexible Beschäftigung. Gerade kleine Betriebe decken damit Auftragsspitzen, Saisonarbeit und längere Öffnungszeiten ab. „Wenn Arbeit sich mehr lohnen soll, dürfen wir ihre Kosten nicht zugleich erhöhen“, sagt Lange.

Kritisch sieht die MIT zudem die Kürzung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Privathaushalt: Statt 20 Prozent und höchstens 1.200 Euro sollen künftig nur noch 15 Prozent und höchstens 900 Euro berücksichtigt werden. „Das schwächt einen bewährten Anreiz, Renovierungen und Reparaturen an ordentliche Handwerksbetriebe zu vergeben“, erklärt Lange.

In der Gesetzesbegründung erwartet die Bundesregierung dennoch keine direkten sonstigen Kosten für die Wirtschaft und keine Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau. „Diese Einschätzung teilen wir nicht“, sagt Lange. „Höhere Kosten für Minijobs spüren die Betriebe unmittelbar. Wer den Mittelstand stärken will, muss solche Folgen im Blick behalten.“

Die MIT Schleswig-Holstein fordert daher:

1. eine Einkommensteuerreform, die Arbeit, Mehrarbeit und unternehmerische Verantwortung tatsächlich entlastet, statt neue Kosten und Bürokratie zu schaffen;

2. gleiche Sozialversicherungsfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge in tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben;

3. keine Zwei-Klassen-Behandlung von Arbeitnehmern aufgrund der Tarifbindung ihres Arbeitgebers;

4. den Verzicht auf die Erhöhung der Pauschalsteuer für Minijobs;

5. den Erhalt der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in bisheriger Höhe.

„Der Entwurf enthält gute Ansätze. Jetzt kommt es darauf an, die Regeln für Beschäftigte und Betriebe fair auszugestalten“, so Lange. „Gleiche Arbeit verdient gleiche Behandlung – und der Mittelstand braucht verlässliche Rahmenbedingungen.“

Quelle zum Kabinettsbeschluss: Bundesministerium der Finanzen, „Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg“, 2. September 2026

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Deutschlands (MIT) ist die größte parteipolitische Wirtschaftsvereinigung Europas. Sie engagiert sich insbesondere für die Belange der Klein– und Mittelständischen Unternehmen (KMU). Der schleswig-holsteinische MIT-Landesvorsitzende Stefan Lange ist als direkter Ansprechpartner unter stefan.lange@mit-sh.de erreichbar