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Geplante Änderungen in der Kranken- und Pflegeversicherung ab 2027

Symbolfoto: Gemini KI generiert (c) TBF · Im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stehen strukturelle Anpassungen bevor. Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen ist für das Frühjahr 2027 (ab Ostern) vorgesehen.

Weiterführende Informationen und Details zu den Gesetzesvorhaben finden Sie unter folgenden Links:

Anpassung der Festzuschüsse beim Zahnersatz
Die Versorgung mit Zahnersatz – wie Kronen oder Brücken – ist für Versicherte auch bei der standardmäßigen Regelversorgung mit einem Eigenanteil verbunden. Über die sogenannten Festzuschüsse übernimmt die gesetzliche Krankenkasse aktuell zwischen 60 und 75 Prozent der anfallenden Kosten für die Basisversorgung.

Ab dem Jahr 2027 ist eine Absenkung dieser pauschalen Zuschüsse auf 50 bis 65 Prozent geplant, wodurch sich der zu tragende Eigenanteil der Versicherten entsprechend erhöht.