POL-HL: HL – Innenstadt / Routineeinsatz in Lübecker Diskothek entwickelt sich zum polizeilichen Großeinsatz
Lübeck (ots) – Am frühen Samstagmorgen, 19. November 2011, wurden Polizeibeamte in eine Lübecker Diskothek gerufen, da es dort zu einer Körperverletzung gekommen sein sollte. Der eigentliche Routineeinsatz entwickelte sich dann jedoch zu einem polizeilichen Großeinsatz. Kurz vor 3 Uhr war eine Funkstreifenwagenbesatzung vom 1. Polizeirevier Lübeck zu einer Diskothek in der Kanalstraße gerufen worden. Ein Mitarbeiter in der Diskothek war von einem Gast verletzt worden. Während der Suche nach dem Täter wurden die Polizeibeamten und Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens auf einen 21-jährigen Lübecker aufmerksam, der sich in der Disco aufhielt, aber bereits mehrfach von Sicherheitsdienstmitarbeitern aus den Räumlichkeiten verwiesen worden war. Während die Polizeibeamten den Sachverhalt aufnahmen kam es zu einer weiteren Auseinandersetzung in den Räumlichkeiten der Diskothek. Zwei Angestellte des Sicherheitsunternehmens wollten drei Lübecker aus den Räumlichkeiten heraus begleiten, da sie andere Gäste belästigt haben sollten. Einer der drei, ein 19-jähriger Lübecker, versetzte daraufhin einem der Angestellten einen Kopfstoß. Auch seine zwei 20-und 21 Jahre alten Freunde waren der Polizei und dem Sicherheitsdienst gegenüber ausgesprochen aggressiv. Bis dahin war auch dies ein Routineeinsatz für die Polizeibeamten. Dann allerdings, vor der Diskothek, solidarisierten sich etwa 25 bis 30 Personen mit den zwei Freunden des beschuldigten Kopfstoßers, die nun in Rage waren und versuchten, zu ihrem Freund zu gelangen. Die Situation hatte sich derart zugespitzt, dass es nur durch den Einsatz von Pfefferspray gelang, die Situation zu beruhigen. Die Menschenmenge kam zur Ruhe und die Polizei konnte ihre Maßnahmen durchführen. Am Ende waren zehn Streifenwagen eingesetzt. Der Tatverdächtige wurde zum 1. Polizeirevier Lübeck gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde, da ein Alkoholtest einen Wert von 1,8 Promille ergeben hatte. Bei der Durchsuchung seiner Kleidung wurden dann noch zwei EC-Karten sichergestellt, die dem jungen Mann nicht gehörten und von denen er angab, nicht zu wissen, wie diese in seine Kleidung gekommen sein könnten. Die Ermittlungen in dieser Sache dauern an. Festzustellen ist, dass die eingesetzten Polizeibeamten ihren gesetzlichen Auftrag wahrnehmen. Störungen der polizeilichen Maßnahmen oder der Versuch, festgenomme Personen zu befreien, stellen Straftaten da. Darüber hinaus setzten diese Personen sich und andere der Gefahr aus, durch Pfefferspray oder andere Einsatzmittel verletzt zu werden.
Quelle: presseportal.de