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Besondere Neuigkeiten

Verbraucherzentrale NRW: Was ändert sich 2012?

Die Verbraucherzentrale NRW hat für sie zusammengestellt, was sich alles in 2012 ändert:

Steuern und Rente

Künftig können alle Eltern Betreuungskosten für den Nachwuchs absetzen. Studenten und Azubis dürfen unbeschränkt verdienen – ohne Auswirkung auf Kindergeld und Kinderfreibetrag. In der Kapitallebensversicherung ändert sich bei neuen Verträgen die Altersgrenze für die sogenannte hälftige Besteuerung. Wer an Angehörige vermie­tet, muss mehr Miete verlangen. Pendler müssen sich entscheiden: Kilometerpau­schale oder Ticketkosten. Die Pauschale für Werbungskosten erhöht sich um 80 Euro. Die Kfz-Steuer richtet sich nach einem neuen CO2-Grenzwert. Das Finanzamt erteilt verbindliche Auskünfte auch gratis. Zum Jahreswechsel kommt die Rente mit 67. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt. Bei Riester- und Rürup-Rente ändert sich für neu abgeschlossene Verträge der frühestmögliche Zeitpunkt der Auszahlung. Sogenannte „Nullverträge“ sind für Riester-Sparer künftig passé. Bei der Rürup-Rente kann ein höherer Betrag als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

Absetzbarkeit der Kosten für Kinderbetreuung

Ab 2012 können alle Eltern Betreuungskosten für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Damit entfällt der aufwändige Nachweis, dass die Betreuung des Nachwuchses wirklich notwendig ist. Bislang nämlich unterschied der Fiskus zwischen berufsbedingten und nicht berufsbedingten Betreuungskosten. Die Anlage „Kind“ der Steuererklärung wird sich deshalb im neuen Jahr deutlich schneller ausfüllen lassen. Wie bisher dürfen Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten von maximal 6.000 Euro von der Steuer absetzen, also höchstens 4.000 Euro pro Jahr und Kind.

Kindergeld: Unbegrenzter Zuverdienst für Studenten und Azubis

Wenn volljährige Kinder mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen, entfällt bislang der Anspruch der Eltern auf Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das ändert sich: Von 2012 an können Azubis oder Studenten mit Nebenjob so viel verdienen, wie sie wollen. Einschrän­kungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann fließt das Kindergeld nur noch, wenn der Nachwuchs nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt. Kindergeld gibt es wie bisher längstens bis zum 25. Geburtstag.

Besteuerung von Kapitallebensversicherungen

Seit dem Jahr 2005 werden neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen zum Aus­zahlungszeitpunkt voll besteuert. Dazu werden von der Auszahlungssumme – auch Ablauf­leistung genannt – die eingezahlten Beiträge abgezogen. Die Differenz unterliegt der Ein­kommensteuer. Nur die Hälfte der so berechneten Erträge ist einkommensteuerpflichtig, wenn der Vertrag ab dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig wird. Das ändert sich für Verträge, die ab dem 1. Januar abgeschlossen werden. Dann wird nur die Hälfte des Ertragsanteils besteuert, wenn der Vertrag ab dem 62. Geburtstag des Versicherungs­nehmers fällig wird. Die Altersgrenze gilt auch für Einmalauszahlungen privater Rentenver­sicherungen mit Kapitalwahlrecht.

Vermietung an Verwandte

Wer Haus oder Wohnung an Angehörige vermietet, muss künftig mindestens 66 Prozent der „ortsüblichen Miete“ kassieren. Andernfalls dürfen Eigentümer Darlehenszinsen, Reparatur- und Renovierungskosten nicht voll von der Steuer absetzen. Bislang konnten diese Ausga­ben bereits ab 56 Prozent der am Ort üblichen Miete beim Fiskus geltend gemacht werden. Dafür mussten Eigentümer aber nachweisen, dass sie mit dem Mietverhältnis einen Gewinn erzielen. Diese Pflicht fällt nun weg.

Pendler: Kilometerpauschale oder Ticketkosten

Wer mal mit dem Auto und mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, konnte bislang frei wählen, ob er an den Bus- und Bahntagen die Ticketkosten oder ebenfalls die Pendlerpauschale von 0,30 Cent pro Kilometer ansetzt. Künftig müssen Pendler sich entscheiden: Entweder sie machen für alle Fahrten die Pauschale geltend, oder sie setzen nur die Ticketkosten ab. In vielen Fällen wird sich dadurch der Steuervorteil reduzieren.

Höhere Pauschale für Werbungskosten

Rückwirkend zum 1. Januar 2011 steigt die Pauschale für Werbungskosten von 920 auf 1.000 Euro. Diesen Betrag zieht das Finanzamt von den Einkünften ab, ohne dass Arbeit­nehmer ihre Ausgaben für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Berufskleidung einzeln belegen müssen. Weil das Plus in Höhe von 80 Euro in den bisherigen Lohnsteuertabellen nicht berücksichtigt war, wird dieser Betrag bei der Lohnabrechnung für Dezember der Einfachheit halber steuerfrei belassen. Ab 2012 wird er dann auf die Kalendermonate verteilt. Die Anhe­bung führt zu einer Steuerentlastung von maximal 36 Euro im Jahr. Dies aber auch nur, wenn die tatsächlich angefallenen Werbungskosten 1.000 Euro nicht übersteigen.

Kfz-Steuer nach neuem CO2-Grenzwert berechnet

Ab 1. Januar wird die Kfz-Steuer für Neuwagen nach einem neuen CO2-Grenzwert berech­net. Steuerfrei ist dann nur noch ein CO2-Ausstoß bis 110 Gramm pro Kilometer. Für jedes Gramm mehr fallen zwei Euro an – zusätzlich zum Sockelbetrag, der sich aus Kraftstoffart und Hubraum ergibt. Für Autos, die bis 31. Dezember 2011 erstmals zugelassen werden, gilt noch ein steuerfreier CO2-Grenzwert von 120 Gramm pro Kilometer. Die neue Regelung macht zwar nur einen Unterschied von zwanzig Euro im Jahr aus – für den Fuhrpark großer Unternehmen (Flottenfahrzeuge) kann das jedoch ein wichtiges Auswahlkriterium sein.

Kostenlose Auskünfte vom Finanzamt

Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft haben möchte, muss dafür bereits seit 5. November 2011 oftmals keinen Cent mehr zahlen. Seitdem sind solche Auskünfte bis zu einem Gegenstandswert von 10.000 Euro gratis. Lässt sich der Wert weder bestimmen noch schätzen, stellt der Fiskus seine Arbeitszeit in Rechnung. Jede angefangene halbe Stunde kostet 50 Euro. Dauert es jedoch weniger als zwei Stunden, die Anfrage verbindlich zu beantworten, wird keine Gebühr fällig.

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt

Die Rentenbeitragssätze sinken zum 1. Januar von 19,9 auf 19,6 Prozent. Bei einem Brutto-Durchschnittsverdienst in Höhe von 2.500 Euro monatlich macht das 3,75 Euro weniger Abzug aus. Insgesamt werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils 1,3 Milliarden Euro entlastet. Gleichzeitig steigt die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung auf 67.200 Euro pro Jahr oder 5.600 Euro im Monat (im Osten 57.600 Euro pro Jahr oder 4.800 Euro im Monat).

Rente mit 67

Zum Jahreswechsel 2012 ist es so weit: Die Rente mit 67 kommt, und die Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden stufenweise erhöht. Wer 1947 und später geboren wurde, für den steigt das reguläre Renteneintrittsalter von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat. Bei den 1958 Geborenen gilt dann ein Renteneintrittsalter von 66 Jahren. Für die nach 1958 Geborenen steigt die Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahrgang, so dass die 1964 und später Geborenen erst ab 67 Jahren die Regelaltersrente ohne Abschlag erhalten können. Bis zum Jahr 2029 soll die Rente mit 67 komplett eingeführt sein. Nur für die Geburtsjahrgänge vor 1947 bleibt es beim Renteneintrittsalter von 65 Jahren.

Riester- und Rürup-Rente: Auszahlung erst mit 62

Die Anhebung der Altersrente auf 67 in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkt sich auch auf die Riester-Rente aus. Für alle ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Riester-Verträ­ge darf die erste Rentenzahlung nicht mehr vor dem 62. Lebensjahr erfolgen – ansonsten gehen staatliche Förderung und mögliche Steuervorteile verloren. Dies gilt auch für die Altersvorsorge über Wohn-Riester. Für alle bis Ende 2011 abgeschlossenen Verträge gilt noch: Die Auszahlung der Riester-Rente kann schon ab dem 60. Lebensjahr beginnen, und sämtliche Zulagen werden gewährt. Zwar können auch noch ab 2012 Riester-Renten-Spar­pläne mit einem früheren Auszahlungsbeginn als dem 62. Lebensjahr abgeschlossen werden, doch dann entfällt die staatliche Förderung durch Zulagen, mögliche zusätzliche Kinderzulagen und weitere Vorteile bei der Steuer (Sonderausgabenabzug). Auch wer ab 1. Januar eine staatlich geförderte Rürup-Rente abschließen und seine Einzahlungen in den Rürup-Renten-Sparplan steuersenkend geltend machen möchte, muss sich auf einen neuen Auszahlungsbeginn einstellen: Wie bei der Riester-Rente gilt das 62. Lebensjahr als frühest­möglicher Zeitpunkt. Andernfalls gehen die mit der Rürup-Rente verbundenen Steuervorteile verloren.

Riester-Rente: Null-Verträge wurden abgeschafft

Die sogenannten „Nullverträge“, vielfach auch als „Hausfrauen-Verträge“ bezeichnet, wurden abgeschafft. Ab 2012 müssen alle Riester-Sparer immer einen Eigenbetrag von mindestens 60 Euro einzahlen – je nach Vertrag auf einmal oder fünf Euro pro Monat. Das betrifft vor allem Ehepartner von Erwerbstätigen. Sie können bislang ohne eigene Sparleistung die vollen Zulagen (154 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Kinderzulage) erhalten, wenn ihr Partner ebenfalls eine Riester-Rente abgeschlossen hat.

Rürup-Rente: Höhere Sonderausgaben

Rürup-Sparer können wieder einen höheren Betrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Im nächsten Jahr beträgt er 74 Prozent der Beiträge in die Rürup-Rente. Wer als Single den maximal geförderten Beitrag von 20.000 Euro in die Rürup-Rente einzahlt, kann somit 14.800 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Für Verheiratete sind es 40.000 Euro Einzahlung und 29.600 Euro Sonderausgaben.

Finanzen und Versicherungen

Wer auf dem sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“ sein Erspartes verloren hat, muss sich sputen, wenn er den Schaden ersetzt haben will. Per Gesetz ist festgelegt, dass Banken und Sparkassen nur noch sachkundige und zuverlässige Mitarbeiter einsetzen dürfen. Offene Immobilienfonds haben einige neue Regeln zu beachten. Banken und Sparkassen müssen Überweisungen schneller erledigen. Vor einer Pfändung schützt ab 2012 nur noch das P-Konto. Für Hartz-IV-Empfänger erhöhen sich die Regelsätze.

Lebensversicherer müssen den Garantiezins senken, und bei neuen Verträgen ändert sich die Altersgrenze für die sogenannte hälftige Besteuerung. Generell müssen sich Versicherer von speziellen Tarifen für Frau und Mann verabschieden.

Schadenersatz für Verluste auf dem „Grauen Kapitalmarkt“

Auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt haben viele Anleger ihr Erspartes verloren. Oft wurden sie nicht auf die erheblichen Risiken der Anlage hingewiesen. Wer solche Finanz­produkte vor dem 1. Januar 2002 erworben hat, kann etwaige Ansprüche auf Schaden­ersatz nur noch bis zum 31. Dezember 2011 geltend machen. Achtung: Ein einfaches Einschreiben reicht nicht, um die Verjährung zu hemmen. Opfer solcher Firmen sollten sich deshalb umgehend von einem Anwalt beraten lassen. Wer den Stichtag versäumt, hat keine Chance mehr, Schadenersatz zu bekommen. Ab Januar 2012 sind alle Ansprüche verjährt. Zum Grauen Kapitalmarkt zählen insbesondere Immobilien-, Schiffs-, Medien- und Solar­energiefonds, aber auch Gebäude, die gekauft wurden, um Steuern zu sparen.

Qualität von Anlageberatern wird kontrolliert

Was Kunden bei der Geldanlage schon immer erwartet haben, hat sich vielfach als Trug­schluss erwiesen. Deshalb sorgt nun der Gesetzgeber dafür, dass Banken und Sparkassen ab 1. November 2012 sachkundige und zuverlässige Anlageberater einsetzen. Die Bundes­anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert und sanktioniert bei Verstößen bis hin zu Beschäftigungsverboten. Dazu registriert die Behörde alle Mitarbeiter dieser Unternehmen in einer Datenbank.

Neue Regeln bei offenen Immobilienfonds

Für offene Immobilienfonds sieht das Investmentgesetz neue Regeln für Mindesthaltefristen, Rücknahmetermine und Kündigungsfristen vor (§ 80 c InvG). Wann sie greifen, hängt davon ab, seit wann der Fonds besteht. Alle Fonds, die bereits am 8. April 2011 existier­ten, können die geänderten Bestimmungen im nächsten Jahr schon freiwillig anwenden. Erst 2013 sind sie dazu verpflichtet. Offene Immobilienfonds, die nach dem 8. April gegründet wurden, mussten die novellierten Regeln schon in diesem Jahr anwenden.

Schnellere Überweisungen am Automaten und übers Internet

Ab dem neuen Jahr müssen Geldinstitute papierlose Überweisungen (online, per Automat) innerhalb eines Tages ausführen – nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb Euro­pas (Staaten der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums). Zwar gilt diese Regelung (nach § 675 s BGB) schon seit dem 31. Oktober 2009, doch konnten Banken und Spar­kassen während einer Schonfrist mit dem Kunden maximal drei Tage für die Ausführung vereinbaren. Diese Übergangsphase endet am 31. Dezember 2011. Lediglich bei Überwei­sungen auf dem Papier, die erst noch für die automatisierte Zahlungsverarbeitung umgewan­delt werden müssen, sind zwei Geschäftstage erlaubt. Doch Achtung: Die schnellere Abwick­lung hat für die Kunden auch eine Schattenseite. Wegen der kurzen Fristen können sie die Zahlung nicht mehr ohne weiteres widerrufen, etwa wegen eines Zahlendrehers oder fal­scher Kontoangaben. Das geht nur noch, wenn Bank oder Sparkasse bereit sind, darüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

Nur ein P-Konto schützt ab 2012 vor der Pfändung

Gepfändete Girokonten müssen noch in diesem Jahr in Pfändungsschutz-Konten (P-Konto) umgewandelt werden. Andernfalls stehen Kontoinhaber im neuen Jahr wohl ohne Geld da. Denn ab 1. Januar sind sowohl Arbeitseinkommen als auch Sozialleistungen und Kindergeld nur noch auf dem P-Konto vor Gläubigern geschützt. Die Neuerung betrifft auch Konten, auf denen keine Pfändung liegt. Stecken sie in den roten Zahlen, kann die Bank das Minus mit den Sozialleistungen verrechnen. Letzter Tag, um aktiv zu werden, ist der 27. Dezember 2011. Bis dahin müssen Schuldner einen Antrag bei Bank oder Sparkasse stellen, um Unpfändbares aus Einkommen, Renten oder Sozialleistungen zu schützen. Geldinstitute sind verpflichtet, ein normales Girokonto innerhalb von vier Arbeitstagen auf ein P-Konto umzustellen. Kein Grund zur Eile besteht bei neu zugestellten Pfändungen. Auch noch vier Wochen nach Zustellung der Pfändung kann das übliche Girokonto rückwirkend in ein P-Konto umgewandelt werden.

Hartz IV: Regelsätze werden erhöht

Ab 1. Januar steigen die Regelsätze für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe um 10 Euro auf 374 Euro. Erwachsene Partner einer Bedarfsgemeinschaft erhalten zukünftig 337 Euro. Keinen Aufschlag gibt es für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren sowie für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Für sie werden weiterhin 251 bzw. 287 Euro gezahlt. Lediglich der Regelbedarf für Kinder bis sechs Jahre steigt leicht an: von 215 auf 219 Euro.

Lebensversicherer müssen Garantiezins reduzieren

Lebensversicherer müssen zum 1. Januar den Rechnungszins – oft auch Garantiezins genannt – von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent reduzieren. So hat es das Bundes­finanzministerium für neue Verträge vorgegeben. Für bestehende Verträge gilt weiterhin der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültige Zins. Beim Rechnungszins handelt es sich um jenen Zins, den die Versicherungen auf den Sparanteil zahlen. Unter Sparanteil versteht man die eingezahlten Prämien abzüglich der Kosten für Provisionen und Verwaltung. Momentan versuchen Lebensversicherer, bis Jahresende so viele Policen wie irgend möglich zu verkaufen. Der Köder für die potenziellen Kunden: „Sichern Sie sich noch den höheren Garantiezins.“ Doch wer jetzt vorschnell – ohne genaue Prüfung – unterschreibt, landet womöglich bei einer Gesellschaft mit insgesamt schlechter Verzinsung. Denn erheblich wichtiger als die garantierte Verzinsung ist die Beteiligung der Kunden an den Überschüssen, die das jeweilige Unternehmen erzielt. Deren Höhe hängt davon ab, wie gut der Versicherer die Beiträge seiner Kunden investiert. Und dabei existieren erhebliche Unter­schiede. Deshalb rät die Verbraucherzentrale, sich jetzt von niemandem unter Druck setzen zu lassen und allein mit Blick auf den Garantiezins auf einen Vertrag einzulassen, der meist über Jahrzehnte läuft. Nur wer ohnehin entschlossen ist, eine Lebensversicherung abzu­schließen, und sich bereits eingehend schlau gemacht sowie Angebote verglichen hat, sollte noch in diesem Jahr eine Police kaufen.

Steuer auf Lebensversicherungen

Seit dem Jahr 2005 werden neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen zum Auszah­lungszeitpunkt voll besteuert. Dazu werden von der Auszahlungssumme – auch Ablaufleis­tung genannt – die eingezahlten Beiträge abgezogen. Die Differenz unterliegt der Einkom­mensteuer. Nur die Hälfte der so berechneten Erträge ist einkommensteuerpflichtig, wenn der Vertrag ab dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig wird. Das ändert sich für Verträge, die ab dem 1. Januar abgeschlossen werden. Dann wird nur die Hälfte des Ertragsanteils besteuert, wenn der Vertrag ab dem 62. Geburtstag des Versicherungsneh­mers fällig wird. Die Altersgrenze gilt auch für Einmalauszahlungen privater Rentenversiche­rungen mit Kapitalwahlrecht.

Versicherungen: Gleiche Tarife für Mann und Frau

Spätestens ab dem 21. Dezember 2012 müssen Versicherer sogenannte Unisex-Tarife anbieten, also für Frau und Mann gleich teure Policen. Dafür gesorgt hat in diesem Frühjahr der Europäische Gerichtshof, der nach Geschlecht differenzierte Tarife untersagt hat. Bis­lang betrachten Versicherer Frauen und Männer in den verschiedenen Sparten quasi als Risikofaktoren. Weil sie statistisch länger leben, zahlen Frauen für manche Versicherungen in aller Regel mehr, etwa in der Kranken- und privaten Rentenversicherung. Dafür sind die Prämien für Männer in der Lebens- und in der Kfz-Versicherung häufig höher. Der Spruch des obersten EU-Gerichts gilt nur für alle ab dem Stichtag neu geschlossenen Verträge. Erwartet wird, dass auf Männer höhere Prämien bei der privaten Renten- und Kranken­versicherung zukommen. Dagegen werden Frauen wohl für Lebens- und für die bisher auch nach Geschlecht differenzierten Kfz-Policen mehr zahlen müssen.

Medien und Telekommunikation

Wer per Satellit noch analog fernsieht, muss bis Ende April auf digitalen Empfang umschalten. Sonst schaut er in die Röhre. Für zahlreiche Änderungen wird das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG) sorgen. Es soll besser vor teuren Warteschleifen bei Kundenhotlines schützen. Wer Call-by-Call telefoniert, soll immer eine Tarifansage hören, und der Wechsel eines Telefon- oder DSL-Anschlusses soll schneller erfolgen. Auch wird die Novelle Änderungen bei der Sperrung und Übertragung von Mobilfunkrufnummern sowie bei den Modalitäten infolge eines Umzuges bringen. Noch unklar ist, wann genau das TKG in Kraft tritt. Beabsichtigt ist zudem, Verbraucher besser vor Internetseiten zu schützen, die in Abofallen locken.

Analoges Satellitenfernsehen wird abgeschaltet

Künftig werden Programme der ARD, des ZDF und aller Privatsender via Satellit nur noch digital ausgestrahlt. Die analoge Übertragung endet am 30. April 2012, Punkt 3 Uhr. Wer derzeit noch per Satellit analog fernsieht und ab Mai nicht in die Röhre schauen will, muss sein Gerät mit einem digitaltauglichen Empfangsteil an der Satellitenschüssel (LNB) und einem digitalen Satellitenreceiver fit für die neue Technik machen. In modernen Flachbild­schirmen ist häufig bereits ein Digital-Sat-Receiver als kleines Empfangsmodul eingebaut. Zu erkennen ist dies am Logo DVB-S. Für die Kabelkunden, die einen Vertrag mit den großen Netzbetreibern Unitymedia, Kabel Deutschland oder Kabel Baden-Württemberg haben, wird die Abschaltung der analogen Satellitenprogramme keine Auswirkungen haben. Kabelkunden, die über andere Netzbetreiber fernsehen, sollten sich bei diesen Firmen oder bei ihrem Vermieter über eventuelle Veränderungen im Programmangebot informieren.

Kostenlose Warteschleifen

Das novellierte TKG soll besser vor teuren Warteschleifen bei Kundenhotlines schützen. So dürfen Warteschleifen, bei denen das Anliegen des Kunden nicht bearbeitet wird, nach einem Übergangszeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes nur noch begrenzt eingesetzt werden. Erlaubt ist die Warteschleife, wenn die Hotline über eine herkömmliche Ortsnetzruf- oder Mobilfunknummer erreichbar ist oder das Gespräch pauschal abgerechnet wird. Darüber hinaus dürfen Warteschleifen noch bei vollständig kostenlosen Gesprächen (0800) genutzt werden oder dann, wenn zumindest die Wartezeit für den Anrufer kostenfrei bleibt. Bei teuren 0900er-Nummern darf also künftig die Dauer einer Warteschleife nicht mehr auf der Telefonrechnung erscheinen. Ist die Warteschleife unentgeltlich oder gilt für das Gespräch ein Pauschaltarif, muss darüber wie auch über die voraussichtliche Wartezeit zu Beginn der ersten Warteschleife per Ansage informiert werden. Drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes dürfen Warteschleifen für Verbraucher über­gangsweise noch dann kostenpflichtig sein, wenn zumindest die ersten zwei Minuten kostenfrei sind.

Wechsel des Telefonanbieters innerhalb eines Tages

Künftig soll es deutlich schneller gehen, wenn Kunden den Telefonanbieter wechseln: Erst wenn eine reibungslose Übergabe vom abgebenden an den aufnehmenden Anbieter gewährleistet ist, darf der Verbraucher vom Netz getrennt werden. Die Umschaltung auf den neuen Anbieter muss dann innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Kommt es dabei zu Problemen, muss der alte Anbieter dafür sorgen, dass der Kunde weiterhin telefonieren kann. Allerdings gilt diese Verpflichtung zur Wiederaufnahme erst nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes. Wird die Leitung unterbrochen, obwohl die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für eine schnelle Umschaltung noch gar nicht vorlagen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Keine neue Anschluss-Mindestlaufzeit beim Umzug

Auch beim Umzug sollen Kunden künftig mehr Rechte haben. So sollen sie die bisherigen Telefon- und Internet-Anschlüsse mitnehmen können, ohne dass die Mindestlaufzeit der Verträge von vorne beginnt. Kann der Anbieter den gleichen Anschluss zu gleichen Bedingungen am neuen Wohnort nicht anbieten, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bleibt am neuen Wohnort alles beim Alten, kann der Anbieter für den Umzug maximal so viel berechnen wie für die Schaltung eines neuen Anschlusses.

Tarifansage bei Call-by-Call-Gesprächen

Wer Call-by-Call telefoniert, muss künftig vor dem Gespräch über den Tarif informiert wer­den. Bisher geschieht dies nur freiwillig. Auch bei Internet-by-Call-Verbindungen soll der Preis angezeigt werden.

Sperrung von Rufnummern im Mobilfunk

Teure Rufnummern wie etwa die „0900“ muss der Provider auf Wunsch des Kunden künftig kostenlos sperren. Weiterhin sollen Mobilfunkkunden nach Inkrafttreten der Telekommuni­kationsnovelle die Bezahlfunktion bei Handys sperren lassen können. Der Vorteil: Haben Handynutzer zum Beispiel unbeabsichtigt teure Klingeltöne abonniert, könnten sie entspre­chenden Anbietern den Zugriff aufs Konto verwehren.

Übertragung (Portierung) von Rufnummern im Mobilfunk

Greift die Novelle, können Handynutzer ihre Rufnummer künftig bereits vor dem Vertrags­ende zu einem anderen Anbieter übertragen. Allerdings wird damit der laufende Vertrag nicht beendet. Zwar kann der Kunde die bisherige Rufnummer bereits beim neuen Anbieter nut­zen, muss aber während der Restlaufzeit zwei Verträge gleichzeitig zahlen. Für den alten Vertrag kann er sich vom Anbieter eine neue Rufnummer zuteilen lassen.

Button-Lösung gegen Abofallen im Internet

Immer wieder tappen Nutzer auf Internetseiten, die kostenlose Inhalte vorgaukeln, in die Abofalle und sehen sich alsbald Mahnungen und Inkassoschreiben ausgesetzt. Vor dieser Masche sollen Verbraucher besser geschützt werden. So sieht es ein von der Bundesre­gierung verabschiedeter Gesetzentwurf vor. Danach sollen via Internet geschlossene Verträge über kostenpflichtige Leistungen nur dann wirksam sein, wenn Verbraucher vor Vertragsschluss auf die wichtigsten Vertragsbestandteile wie den Preis deutlich hingewiesen wurden. Der Kunde muss ausdrücklich bestätigen, dass er über die Kosten informiert wurde. Dazu muss er eine Schaltfläche (Button) anklicken, die beispielsweise mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ gekennzeichnet ist.

Gesundheit und Pflege

Für den Versicherungsschutz durch eine Krankenkasse heißt es wie jedes Jahr: Die Grenzen für Beitragsbemessung und Versicherungspflicht steigen. Droht einer Krankenkasse die Insolvenz, muss sie die Kunden künftig frühzeitig informieren. Besuche beim Zahnarzt werden teurer. Die novellierte Trinkwasserverordnung erhöht den Gesundheitsschutz: Viele Vermieter müssen kontrollieren lassen, ob ihre Warm­wasseranlagen frei von Legionellen sind. Das neue Jahr bringt die Pflegezeit. Außer­dem bekommen Pflegebedürftige mehr Geld von der Pflegekasse. Mit der Pflegere­form soll es vorangehen.

Krankenkasse: Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze steigen

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt im Jahr 2012 von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro im Monat. Wer brutto mehr verdient, zahlt deshalb auf das gesamte Einkommen oberhalb von 3.825 Euro keine Beiträge in die Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze klettert von 49.500 auf 50.850 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.

Insolvenz einer Krankenkasse

Klamme Krankenkassen müssen ihre Kunden acht Wochen vor der Schließung über eine drohende Insolvenz informieren und im Fall des Falles beim Krankenkassenwechsel unter­stützen. So gibt es das Versorgungsstrukturgesetz vor, das ab 1. Januar in Kraft tritt. Dem Informationsschreiben liegt eine Krankenkasse-Liste bei, aus der der Versicherte frei wählen kann. Die anderen Krankenkassen sind verpflichtet, ihn aufzunehmen – niemand darf wegen Krankheit, Alter oder geringem Verdienst ausgeschlossen werden. Heil- oder Hilfsmittel, die die bisherige Kasse bereits bewilligt hat, muss auch die neue bezahlen.

Kostspieligerer Zahnersatz

Besuche beim Zahnarzt werden ab 1. Januar teurer. Ab dann gilt die novellierte Gebühren­ordnung für Zahnärzte (GOZ). Für gesetzlich versicherte Patienten werden in erster Linie Kronen, Brücken und Prothesen mehr ins Geld gehen. Denn die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung, die nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) honoriert wird. Alle sonstigen Behandlungen kann der Zahnarzt nach der GOZ abrechnen. Rechnungen an Privatversicherte stellen Zahnärzte ausschließlich nach der GOZ aus. Deshalb werden sie im nächsten Jahr nicht nur für Zahnersatz, sondern generell mehr zahlen müssen.

Check für Warmwasseranlagen

Viele Vermieter müssen jedes Jahr prüfen, ob ihre Warmwasseranlagen frei von Legionellen sind. Das sieht die Novelle der Trinkwasserverordnung (TVO) vor, die bereits seit 1. Novem­ber 2011 in Kraft ist. Zum Check verpflichtet sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Wassererwärmung oder von Häusern, bei denen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle durch Leitungen verbunden sind, die mehr als drei Liter fassen (circa zwei bis drei Meter Leitungslänge). Wer sein Haus privat nutzt, muss die Anlage nicht kontrollie­ren lassen. Legionellen sind Bakterien, die beim Einatmen zu Lungenentzündungen führen können. Mit der novellierten TVO wurde außerdem ein neuer Grenzwert für Uran eingeführt: 0,01 Milligramm pro Liter. Der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium, das Nieren und Knochen schädigen kann, wurde von 0,005 auf den von der Weltgesundheitsorganisation WHO geforderten Wert von 0,003 Milligramm pro Liter gesenkt.

Familienpflegezeit kommt

Am 1. Januar kommt die Familienpflegezeit. Für Beschäftigte, die einen Angehörigen pflegen, bedeutet das: Sie können ihre wöchentliche Arbeitszeit für die Dauer von zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, ohne allzu hohe Gehaltseinbußen in Kauf nehmen zu müssen. Ein Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt einem Pflegenden, der seine Arbeitszeit um 50 Prozent verringert, weiterhin 75 Prozent des Bruttogehalts. Arbeitet der Beschäftige nach zwei Jahren wieder voll, erhält er weiterhin 75 Prozent des Ursprungs­gehalts – und zwar solange, bis der Ausfall ausgeglichen ist. Für den Fall, dass der Arbeit­nehmer – aus welchen Gründen auch immer – nicht wieder voll in den Betrieb einsteigt, muss er zwingend eine Versicherung abschließen. Wichtig: Gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer Familienpflegezeit einzuräumen, ist der Arbeitgeber nicht.

Steigende Sätze in den Pflegestufen

Pflegebedürftige, die von der Pflegekasse unterstützt werden, bekommen ab Januar mehr Geld. So werden die Sätze für die Versorgung durch ambulante Pflegedienste angehoben:

  • in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro im Monat,
  • in der Pflegstufe II von 1.040 auf 1.100 Euro im Monat,
  • in der Pflegestufe III von 1.510 auf 1.550 Euro im Monat.

Auch das Pflegegeld steigt. In Pflegestufe I und II erhöht es sich um 10 Euro auf 235 und 440 Euro; in Pflegestufe III gibt’s künftig 700 Euro pro Monat. Für die Leistungen in der Tages- und Nachtpflege sowie in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen jeweils

40 Euro mehr zu Verfügung, insgesamt 1.550 Euro monatlich. Das gilt ebenso für die Leistungen in der stationären Pflege für Pflegebedürftige der Stufe III.

Reform der Pflegeversicherung geplant

Im Jahr 2012 soll es mit der Reform der Pflegeversicherung vorangehen. Nach den Plänen der Bundesregierung wird es zum 1. Juli 2012 mehr Leistungen für Menschen geben, die an Demenz erkrankt sind. Beabsichtigt ist außerdem, dass Pflegebedürftige, die von ambulan­ten Pflegediensten versorgt werden, flexiblere Leistungspakete vereinbaren können. Um die Änderungen zu finanzieren, soll ab 2013 der Beitrag zur Pflegeversicherung steigen. Die freiwillige private Vorsorge für den Pflegefall könnte dann zudem steuerlich gefördert werden.

Ernährung

In der EU verschwindet jede Menge Werbung, die Fitness und Gesundheit durch Lebensmittel verheißt. Auch spezielle Produkte für Diabetiker stehen vor dem Aus. Glutenfreie Lebensmittel müssen in der EU einheitlich gekennzeichnet werden. Auf allen abgepackten Bio-Lebensmitteln wird das EU-Gemeinschaftslogo prangen. Legehennen auf dem Platz eines DIN A4-Blattes unterzubringen, ist künftig in der gesamten EU verboten. Ein neuer Süßstoff aus der Steviapflanze ist bereits zugelassen.

Werbung, die Fitness und Gesundheit verheißt

Probiotischer Joghurt, der gesund hält, oder Fette, die bei Kindern Denkfähigkeit und Konzentration steigern sollen – derartige Heilsversprechen wird es auf Verpackungen künftig nicht mehr geben. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat drei Jahre lang gesundheitsbezogene Werbeaussagen (Health Claims) bewertet. Etwa 80 Pro­zent der eingereichten Claims sind bei der Behörde durchgefallen, weil sie schlicht nicht bewiesen werden konnten. Jetzt erstellt die EU-Kommission eine rechtlich verbindliche Liste mit zulässigen Werbesprüchen. Bereits im April/Mai 2012 wären dann Claims, die nicht in der Liste stehen, mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten verboten. Für mehr als 1.500 pflanzliche Stoffe, wie Ginseng, Grüntee oder Ingwer, stehen die Bewertungen allerdings noch aus – sie erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Lebensmittel für Diabetiker

Für Diabetiker hat sich die Industrie nach und nach ein breites Sortiment besonderer Pro­dukte einfallen lassen: etwa Schokolade, Fruchtaufstriche oder auch Cappuccino. Nächstes Jahr werden sie allesamt vom Markt verschwinden. Lebensmittel mit dem Aufdruck „zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus“ dürfen nur noch bis 9. Oktober 2012 in den Handel gebracht und abverkauft werden. Danach ist endgültig Schluss. Inzwischen ist es gängige wissenschaftliche Meinung, dass spezielle Lebensmittel für Diabetiker überflüssig sind und unter Umständen sogar schaden können.

Glutenfreie Lebensmittel

Ab 1. Januar müssen glutenfreie Lebensmittel innerhalb der EU einheitlich gekennzeichnet sein. Die Aufschrift „mit sehr niedrigem Glutengehalt“ dürfen dann nur Produkte tragen, die maximal 100 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel aufweisen. Als „glutenfrei“ können Nahrungsmittel bezeichnet werden, die höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Gluten ist ein Allergen, das in vielen Getreiden vorkommt, etwa in Weizen und Roggen, aber auch in Hafer, Dinkel und Gerste.

EU-Biologo

Alle verpackten Bio-Lebensmittel müssen spätestens ab 1. Juli 2012 das neue EU-Gemein­schaftslogo tragen. Hersteller sind verpflichtet, auch die Ökokontrollstelle anzugeben – und zwar so, dass Kunden sie beim Blick auf das Logo direkt erkennen können. Außerdem müssen die Firmen deklarieren, ob das Produkt von Landwirten in der EU oder außerhalb der Gemeinschaft erzeugt wurde. Die einheitliche Regelung soll es Verbrauchern erleichtern, Bioprodukte im europäischen Ausland eindeutig zu erkennen.

Verbot der klassischen Käfighaltung

Die konventionelle Käfighaltung von Legehennen, bei der Tiere auf 550 Quadratzentimetern (das entspricht einem DIN A4-Blatt) untergebracht waren, ist in Deutschland bereits seit 2009 untersagt. Ab Januar gilt das Verbot in der gesamten EU. Dann sind nur noch Käfige mit 750 Quadratzentimetern Fläche pro Tier erlaubt (Deutschland: 800 Quadratzentimeter). Zudem müssen Käfige mit Sitzstangen, einem Scharrbereich und einem Nest für die Hühner ausgestattet sein.

Neuer Süßstoff: Stevia in Speisen und Getränken

Seit 14. November 2011 ist für Lebensmittel ein neuer Süßstoff aus der Steviapflanze zugelassen. Die Steviolglycoside (E960) sind bis zu 300-mal süßer als Haushaltszucker, nahezu kalorienfrei und verursachen keine Karies. Mit dem neuen Stoff dürfen bestimmte Lebensmittel mit jeweils festgelegten Höchstmengen gesüßt werden, zum Beispiel alkohol­freie Erfrischungsgetränke, Speiseeis, Milchprodukte, Schokolade und Konfitüren. Täglich vier Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht des neuen Süßstoffs zu sich zu nehmen, gilt als unbedenklich. Dieser Wert könnte allerdings schon mal überschritten werden, etwa von Kindern, die größere Mengen kalorienreduzierter Getränke mit dem neuen Süßstoff trinken.

Energie und Umwelt

Erst nächstes Jahr treten einige Vorschriften des bereits im August 2011 geänderten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft. Wesentliche Verbesserungen für die Kunden: Sie sollen den Stromanbieter schneller wechseln können sowie in Verträgen und Abrechnungen umfassender informiert werden. Weitere Änderungen: Das bereits 2010 von der EU reformierte Energieeffizienzlabel wird auf Haushaltsgeräten prangen. Gemäß der Öko-Design-Richtlinie verschwinden energiefressende Haushaltsgeräte nach und nach vom Markt. Die Novelle des Erneuerbare Energien Einspeisegesetzes (EEG) sieht eine geringere Vergütung für Solarstrom vor. Im nächsten Jahr geht auch der 40-Watt-Glühbirne das Licht aus. Das giftige Cadmium verschwindet aus vielen Produkten. Ein Label auf den Reifen von Pkw und Lkw klärt über Lärm und Spritver­brauch auf. Autofahrer müssen sich auf neue Umweltzonen einstellen.

Schnellerer Wechsel des Versorgers

Strom- und Gaskunden sollen in Zukunft schneller den Anbieter wechseln können – das schreibt die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor. Umgesetzt wird die Änderung allerdings erst zum 1. April 2012. Hat der neue Versorger den Kunden beim Netzbetreiber angemeldet, muss der Wechsel dann innerhalb von drei Wochen unter Dach und Fach sein. Anders als bisher ist es nicht mehr erforderlich, dass der im Vertrag verein­barte Lieferbeginn auf den ersten des Kalendermonats datiert ist; ab April kann die Lieferung an jedem beliebigen Wochentag beginnen.

Bessere Information der Stromkunden

Ab Anfang Februar sind Stromanbieter nach dem geänderten Energiewirtschaftsgesetz  (EnWG) verpflichtet, ihre Kunden in Rechnungen und Verträgen umfassender zu informie­ren. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise zu Kündigungsterminen und -fristen. Ob viel oder wenig Energie in den Haushalt fließt, soll eine Grafik aufschlüsseln, die der Rechnung bei­liegt. Auch wenn’s Ärger mit dem Versorger gibt, kann künftig ein Blick aufs Papier helfen. Denn dort müssen die Lieferanten die Kunden auf ihr Recht hinweisen, ein Verfahren zur Streitbeilegung beantragen zu können. Dazu müssen sie Anschrift und Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie (www.schlichtungsstelle-energie.de) nennen, die seit Anfang November tätig ist. An diese Schlichtungsstelle wenden kann sich allerdings nur, wer sich zuvor beim Anbieter beschwert hat und keine Einigung erzielen konnte. Außerdem muss die Rechnung künftig spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder sechs Wochen nach Beendigung eines Vertrages im Briefkasten des Verbrauchers landen.

Neues Energieeffizienzlabel bei Haushaltsgeräten

Bereits seit mehreren Jahren müssen Hersteller einige Elektrogeräte mit einem Effizienzlabel kennzeichnen. So erfährt der Kunde, ob das Gerät viel oder wenig Strom und Wasser ver­braucht. 2010 hat die EU das Label reformiert; bis spätestens 20. Dezember dieses Jahres wird die neue Kennzeichnung für sämtliche einbezogenen Gerätegruppen verpflichtend. Nach wie vor gibt es sieben mit Buchstaben bezeichnete Effizienzklassen, die ebenso wie bisher in farbigen Balken von rot (hoher Energieverbrauch) bis grün (niedriger Energie­verbrauch) dargestellt werden. Neu ist die Kategorie A+++, als effizienteste Klasse, die zurzeit allerdings nur bei Wasch- und Spülmaschinen, Kühl- und Gefrierschränken wirksam wird. Auch Fernseher müssen jetzt mit einem Label versehen werden; dies reicht allerdings vorerst nur bis zur Klasse A.

Öko-Design-Richtlinie: Energiefresser verschwinden vom Markt

2012 treten weitere Vorgaben der Öko-Design-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft. Die Richtlinie legt Obergrenzen für den Stromverbrauch beispielsweise von Kühl- und Gefrierschränken, Fernsehern, externen Netzteilen oder Digitalempfängern fest. Zweck der Richtlinie ist es, weniger sparsame Geräte nach und nach vom Markt auszuschließen, um so Klimaschutzziele zu erreichen. So müssen etwa Kühlschranke, die ab Mitte 2012 in den Handel gelangen, mindestens 20 Prozent weniger Energie verbrauchen als Geräte der Klasse A. Diese Modelle verschwinden dann vom Markt, und zur schlechtesten Effizienz-klasse wird die Kategorie A+.

Solarstrom wird geringer vergütet

Der Anteil erneuerbarer Energieträger an der Stromerzeugung soll bis 2030 auf 50 und bis 2050 auf 80 Prozent steigen. So steht es in der Novelle des Erneuerbare Energien Ein­speisegesetzes (EEG), die ab Januar in Kraft tritt. Wer Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz einspeist, erhält dafür eine Vergütung, die der Staat garantiert und die alle End­

verbraucher bezahlen (EEG-Umlage). An dieser Regelung hält die Novelle fest. Allerdings gibt’s für Solarstrom künftig weniger Geld, weil Photovoltaikanlagen inzwischen billiger geworden sind und insgesamt deutlich mehr Strom liefern. Für Privatleute heißt das konkret: Wer im neuen Jahr eine typische Anlage mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 Kilowatt auf dem Hausdach installiert, dem zahlt der Netzbetreiber nur noch 24,43 Cent (2011: 28,74 Cent) pro Kilowattstunde Strom, die ins Verbundnetz fließt. Durch zu viel eingespeisten Strom kann es zu einer Überlastung des Netzes kommen. Deshalb müssen Photovoltaik­anlagen mit mehr als 30 Kilowatt installierter Leistung „ferngesteuert“ regelbar sein. So können die Netzbetreiber den Stromzufluss drosseln. Bei Anlagen bis 30 Kilowatt kann alternativ die sogenannte Wirkleistung begrenzt werden: auf 70 Prozent der installierten Leistung.

Abschied von der 40-Watt-Glühbirne

Nach den Glühbirnen mit 100, 75 und 60 Watt wird 2012 auch der 40 Watt-Birne das Licht ausgeknipst. Ab 1. September 2012 dürfen Hersteller diese Lampen nicht mehr produzie­ren, ältere Bestände allerdings weiterhin verkaufen. Bis 2016 sollen nicht nur alle herkömmli­chen Glühlampen, sondern auch ineffiziente Halogenlampen durch energiesparende Lam­pen der Effizienzklassen A oder B ersetzt werden.

Verbot von Cadmium

Das giftige und krebserregende Schwermetall Cadmium (Cd) hat die EU bereits seit 10. Dezember 2011 aus Modeschmuck und PVC sowie wegen der gefährlichen Dämpfe auch aus Legierungen zum Löten (etwa im Modellbau) verbannt. Erlaubt ist weiterhin, PVC-Abfall mit niedrigem Cadmium-Gehalt für eine Reihe von Bauprodukten wiederzuverwenden. Diese Erzeugnisse müssen entweder klar beschriftet oder mit einem unmissverständlichen Piktogramm gekennzeichnet werden.

Energieeffizienz-Label für Autoreifen

Hersteller müssen ab November 2012 besser über ihre Reifen informieren. Kunden werden insbesondere erfahren, ob der Pneu den Treibstoffverbrauch des Autos anheizt. Dazu erhal­ten alle Reifen, die das Fließband nach dem 30. Juni 2012 verlassen werden, ein Label mit einer Skala vom grünen „A“ für die beste bis zum roten „G“ für die schlechteste Energie­effizienz. Offengelegt wird künftig zudem, wie der Reifen auf der Straße haftet und mit wie viel Lärm er rollt (gemessen in Dezibel). Die Neuerungen gelten auch für Leichttransporter und Lkw-Reifen. Mit der Richtlinie will die EU die Hersteller vor allem dazu bewegen, stärker auf verbrauchsarme Reifen zu setzen.

Umweltzonen

Viele Städte richten im nächsten Jahr neue Umweltzonen ein oder verschärfen Regeln für bestehende. In Nordrhein-Westfalen müssen zum Beispiel in Krefeld Autos mit gelber oder roter Feinstaubplakette draußen bleiben. Im Ruhrgebiet werden mehrere einzelne Umwelt­zonen zu einer zusammengefasst.