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BPOL-KI: Fehmarn: Bundespolizei im Fährhafen hat auch im neuen Jahr gut zu tun

Fehmarn (ots) – 10 Personen wurden wegen unerlaubter Einreise / unerlaubtem Aufenthalt beanzeigt, zwei kamen in Haft. Am Freitag wurde im Fährhafen ein Pkw mit vier Insassen kontrolliert. Der 31-jährige Fahrer und seine 29-jährige Begleiterin sowie zwei Jungen im Alter von 8 und 10 Jahren konnten bei der Kontrolle lediglich schwedische Asylbewerberkarten vorweisen. Alle vier stammten aus Russland. Da sie nicht im Besitz der erforderlichen Grenzübertrittspapiere waren, wurde das Fahrzeug durch die Bundespolizei im Fährhafen abgestellt,die Personen durften nicht weiterreisen. Die Ermittlungen der Bundespolizei dauern an. Am Samstagabend kontrollierten Beamte einen aus Dänemark kommenden Reisebus. Ein 28 Jahre alter Mann aus Eritrea konnte sich lediglich mit einer schwedischen Asylbewerberkarte ausweisen und musste die Beamten in die Dienststelle der Bundespolizei begleiten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Hafteinrichtung eingeliefert. Ungefähr zur gleichen Zeit wurde in Puttgarden im ICE aus Kopenhagen ein Jugendlicher kontrolliert, der keinerlei Papiere bei sich hatte. Bei der Bundespolizei stellte sich heraus, dass der Jugendliche aus Afghanistan stammte. Da er angab, 16 Jahre zu sein, wurde er nach Abschluss aller Maßnahmen an eine Jugendhilfeeinrichtung übergeben. Gestern Morgen kontrollierten dann Beamte der Bundeszollverwaltung einen Pkw. Da sich von den vier Insassen lediglich der Fahrer ausweisen konnte, wurden Alle an die Bundespolizei übergeben. Dort stellte sich heraus, dass alle aus Afghanistan stammen. Der Fahrer, 31 Jahre alt, konnte allerdings gültige niederländische Dokumente vorlegen, so dass er nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen und nach Zahlung einer Sicherheitsleistung die Dienststelle verlassen konnte. Bei den anderen Personen handelte es sich um zwei Jugendliche, 16 und 17 Jahre alt sowie einen 60-jährigen Mann. Die beiden Jugendlichen wurden durch die Bundespolizei an eine Jugendhilfeeinrichtung übergeben, der 60-jährige an eine Erstaufnahmeeinrichtung.

Quelle: presseportal.de