Handwerkskammer warnt vor unseriösen Angeboten: Vorsicht bei Werbeanrufen durch Trickbetrüger

Lübeck, 24. April 2008 – Die Handwerkskammer Lübeck warnt vor Trickbetrügern. Ein so genanntes „Institut für Handwerk und Gewerbe“ verschickt unter Bezugnahme auf die Handwerkskammer Lübeck nach vorherigem Werbeanruf ein „Handwerkerschutzgesetz“ zum Aushang per Nachnahme.
Die Handwerkskammer Lübeck rät auf diesem Wege zur Vorsicht beim Abschluss von Verträgen mit einer „Handwerkersicherungskarte“, „Handwerkerschutztafel“ oder „Handwerkerschutzgesetzten“ oder ähnlichem. Derzeit wird aus mehreren Handwerkskammerbezirken bundesweit von einer neuen Methode berichtet, wie Handwerksunternehmen um ihr Geld erleichtert werden sollen. Die Vorgehensweise ist dabei immer die gleiche:
Am Telefon geben sich Personen als Mitarbeiter der Handwerkskammer aus oder beziehen sich auf die Handwerkskammer und erklären den Betrieben, dass sie verpflichtet seien, bestimmte Gesetze auszuhängen. Dabei handelt es sich um „Handwerkerschutztafeln“, „Handwerkerschutzgesetze“ oder „Arbeitszeitgesetze“.
Den Anrufern wird eine bevorstehende Kontrolle durch die Handwerkskammer und bei einem Verstoß gegen die Aushangpflicht Bußgelder bis zu 250,00 ¤ angedroht. Man könne diese aushangpflichtigen Gesetze jedoch bestellen, die Lieferung erfolge innerhalb der nächsten Tage per Nachnahme. Absender der Nachnahmesendung ist ein Institut für Handwerk und Gewerbe aus Neumünster, wobei davon auszugehen ist, dass es sich hier um eine Briefkastenfirma handelt.
Die Handwerkskammer Lübeck weist ausdrücklich darauf hin, dass derartige Anrufe weder aus dem Hause der Handwerkskammer kommen, noch dass wir mit dem Institut für Handwerk und Gewerbe in Beziehung stehen. Die Handwerkskammer Lübeck hat alle ihr bekannt gewordenen Fälle an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität sowie die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Vor diesem Hintergrund rät die Handwerkskammer Lübeck noch einmal ganz ausdrücklich zur Vorsicht. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Rechtsabteilung Ihrer Handwerkskammer.









