POL-HL: HL – Stadtgebiet / Gefahr durch nicht freigekratzte Autoscheiben
Lübeck (ots) – In den vergangenen Tagen hat die Polizei festgestellt, dass Kraftfahrzeugführer zum Teil mit stark zugefrorenen Scheiben gefahren sind. Entweder wurden die Autoscheiben gar nicht vom Eis und Schnee befreit oder es wurden nur kleine „Gucklöcher“ in die vereiste Frontscheibe gekratzt. Es wird daraufhin hingewiesen, dass dieses Verhalten eine erhebliche Gefahr darstellt. Insbesondere im innerstädtischen Bereich sind trotz des Wetters viele Kinder, Fußgänger und Radfahrer unterwegs. Diese werden bei gefrorenen Scheiben erst sehr spät oder gar nicht wahrgenommen. Das Führen eines Fahrzeugs trotz Sicherbehinderung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei eventueller Verletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers werden Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Ebenfalls ordnungswidrig ist aber auch das Entfernen des Eises durch ein „Warmlaufenlassen“ des Autos. Sämtliche Autoscheiben sollten durch Kratzen vom Eis befreit werden, anschließend sollte das Fahrzeug gestartet und bei freier Sicht gleich mit der Fahrt begonnen werden. In den folgenden Tagen werden vermehrte Polizeikontrollen diesbezüglich durchgeführt.
Quelle: presseportal.de