Social-Media-Überwachung gefährdet Redefreiheit – US-Kongress kritisiert Einsatz von Software zur Spionage
US-Kongress: befragt Behörde zu Social-Media-Überwachung (Foto: gemeinfrei)
Washington (pte014/17.02.2012/13:50) – Mehrere Kongress-Abgeordnete haben im Rahmen einer Anhörung die Vorgehensweise des Department of Homeland Security (DHS) http://www.dhs.gov bei der Überwachung sozialer Medien kritisiert. Anlass für die Untersuchung der Praktiken des DHS ist ein Bericht des Electronic Privacy Information Center (EPIC) http://epic.org , der das Ausmaß der Internetüberwachung durch die Behörde sichtbar macht, wie mashable.com berichtet. Einige Kongressabgeordnete bezeichnen das Vorgehen des DHS als eine „Bedrohung für die freie Meinungsäußerung im Internet und die Freiheit der Bürger“.
Teure Software
Laut dem EPIC-Bericht hat das DHS mehr als elf Mio. Dollar an die Firma General Dynamics http://www.generaldynamics.com gezahlt, um ein System zu entwickeln, das es ermöglicht, öffentliche Postings auf sozialen Netzwerken wie Twitter oder Facebook sowie Kommentare auf Nachrichtenportalen automatisch zu beobachten. Die Software durchsucht die genannten Quellen nach negativen Meinungen zur US-Regierung und deren Plänen.
„Das beweist, dass Sicherheitsbedenken nicht der Hauptgrund für die Überwachung sind. Kritik an der Regierung ist nicht dasselbe wie Kritik an Verfassung oder Staatsform“, erklärt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein http://www.datenschutzzentrum.de , gegenüber pressetext. Die ersten Versuche von EPIC, Einzelheiten über das DHS-System zu erfahren, waren zuerst gescheitert. Erst eine erfolgreiche Klage führte zur Herausgabe der gewünschten Informationen.
Parteiübergreifende Empörung
Das Geschäft zwischen dem DHS und General Dynamics, das im Zuge der Gerichtsverhandlung ans Licht kam, führte zur gestrigen Anhörung. Kongress-Abgeordnete beider Parteien befragten Vertreter des DHS zum zweifelhaften Vorgehen im Netz. Vertreter der Republikaner und der Demokraten äußerten anschließend Bedenken gegen das gezielte Durchkämmen des Netzes. Öffentliche Einträge können zwar von jedem gelesen werden, das gäbe der Regierung aber nicht das Recht, das ebenso zu tun, so der Tenor.
„Eine derartige Auswertung von öffentlichen Postings wäre in Deutschland verboten. Nur in konkreten Verdachtsfällen erlaubt die Strafprozessordnung die Beschaffung von Informationen aus sozialen Netzwerken“, sagt Weichert.
Nationale Sicherheit
Viele Abgeordnete bescheinigten der Überwachung von sozialen Netzwerken großes Potenzial bei der Wahrung der nationalen Sicherheit. „Das Durchsuchen öffentlicher Plattformen hat mit der nationalen Sicherheit nichts zu tun. Hier geht es eher um die Eindämmung von politischem Widerstand“, sagt Weichert. Trotzdem gewichtete ein Großteil der Politiker die Sicherung von freier Meinungsäußerung und Bürgerrechten höher als die Vorteile einer Präventivkontrolle und plädierte für einen Kompromiss zwischen der Suche nach Bedrohungen in sozialen Netzwerken und der Achtung der Freiheit der Nutzer.
Vertreter des DHS verteidigten das Vorgehen der Behörde. Die Überwachung sozialer Netzwerke diene lediglich zur Schaffung eines Überblicks, vor allem im Katastrophenfall und zur Unterstützung der Verbrechensbekämpfung. Die Richtlinien des DHS würden eine Informationsbeschaffung nur bei Personen des öffentlichen Interesses und in Fällen, bei denen es um Leben oder Tod geht, erlauben. „Wir identifizieren das Was, nicht das Wer“, sagt Mary Ellen Callahan, die Privatsphären-Verantwortliche beim DHS.