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POL-HL: HL – Innenstadt / Flüchtender rast davon und springt in die Kanaltrave

Lübeck (ots) – In der Montagnacht, 27. Februar 2012, flüchtete ein Autofahrer vor einer Polizeikontrolle zunächst mit stark überhöhter Geschwindigkeit und sprang später in die Kanaltrave. Gegen 02:10 Uhr wollte eine Streifenwagenbesatzung des 1. Polizeireviers Lübeck einen Pkw-Fahrer in der Straße Fünfhausen anlassunabhängig kontrollieren. Die Beamten setzen das „Stopp Polizei“-Anhaltezeichen und schalteten das Blaulicht ein. Der Autofahrer bog dann plötzlich trotz Rotlichtes nach rechts in die Holstenstraße ab. Er flüchtete mit zirka 110 km/h in Richtung Kreisverteiler Lindenplatz. Dabei überquerte er die Ampel an der Holstenstraße ebenfalls bei Rotlicht. Um selbst keine anderen Fahrzeugführer zu gefährden, konnte der Streifenwagen nicht folgen. Der flüchtende Fahrzeugführer fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Opel Corsa die Moislinger Allee entlang. Er fuhr dabei auf dem Fahrstreifen des Gegenverkehrs, glücklicherweise kam kein Fahrzeugführer entgegen. Beim Abbiegen in die Lachswehrallee verfehlte er mit geschätzten 120 km/h nur knapp einen zweiten Streifenwagen, der von der Moislinger Allee entgegenkam. Nun fuhr die männliche Person mit zirka 150 km/h weiter. Die Possehlstraße wurde durch einen weiteren Streifenwagen zum Teil gesperrt, der Flüchtende konnte auch hier erst im letzten Moment knapp ausweichen. Im Anschluss schaltete er die Beleuchtung aus. Die verfolgenden Polizeibeamten konnten nur noch aufgrund der hin und wieder aufleuchtenden Bremsleuchten das Fahrzeug gelegentlich erkennen, teilweise wurde es aus den Augen verloren. Bei einem Autohandel in der Kruppstraße bemerkten die Beamten einen abgestellten Pkw, der nicht – wie die anderen Fahrzeuge – zugefroren war. Plötzlich sprang eine neben dem Auto hockende Person auf und lief in Richtung Kanaltrave weg. Der Mann sprang ins Wasser und durchschwamm die zirka 40 m breite Kanaltrave. Gegen 02:40 Uhr konnte er nach weiterer Flucht in der Moislinger Allee gestellt werden. Der 21-jährige Lübecker wurde mit trockener Bekleidung versorgt. Ein Rettungswagen war nicht erforderlich. Ein Test auf Alkohol- und Drogenkonsum verlief negativ. Es wurde jedoch festgestellt, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ein Strafverfahren diesbezüglich und auch wegen Straßenverkehrsgefährdung wurde eingeleitet. Der Opel war ausgeliehen, der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Insgesamt waren 11 Streifenwagen eingesetzt.

Quelle: presseportal.de