Warnung vor „Geschenken“ von Kabel-TV-, DSL- und Mobilfunk-Firmen: Mit Zwangsabo in die Kostenfalle
„Fürchtet TV- und DSL-Anbieter, fürchtet Mobilfunkprovider und Handyshops, wenn sie Geschenke verteilen.“ Die Abwandlung einer antiken Warnung gilt besonders, wenn zusätzlich zum Vertrag befristete Abo-Präsente zwangsweise aufgedrückt werden. Denn wer vergisst, die neuzeitlichen Danaer-Geschenke rechtzeitig zu kündigen, muss zahlen – bis zu 330 Euro. Die Verbraucherschützer entdeckten bei einer Stichprobe rund ein Dutzend solcher Zwangsangebote.
Was für die Griechen das Holzpferd bei der Eroberung Trojas war, ist für viele Firmen heute das geschenkte Zwangsabo beim Kundenfang. Diese Akquise nach Art des Altertums betreiben derzeit vor allem Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche.
Wer etwa bei Unitymedia das Paket „DigitalTV Basic“ bestellt, lernt den Kölner Kabelnetzbetreiber von seiner scheinbar großzügigen Seite kennen. Denn zusätzlich spendiert Unitymedia „ein Test-Abo: ein Paket mit „17 Premium-Programmen“. Das gibt’s laut Kleingedrucktem drei Monate kostenlos hinzu – ob man will oder nicht.
Ärgerlich nur: Wer sein Geschenk während der ersten 60 Tage nicht kündigt, zahlt künftig weitere 7 Euro im Monat. Bis zum Ende der einjährigen Vertragslaufzeit macht das insgesamt 63 Euro. Eine Kündigung des Präsents ist bis dahin nicht mehr vorgesehen.
Die Masche mit den unverlangten Zusatz-Programmen läuft auch bei der Konkurrenz. Wer sie nach den Probe-Monaten nicht rechtzeitig abbestellt, zahlt deftig: bei Kabel Deutschland glatte 100 Euro für ein Jahr. Bei Telekolumbus kostet es vergessliche Neukunden sogar fast 160 Euro.
Den fiesesten Euro-Schocker fand die Verbraucherzentrale NRW bei Primacom. Das geschenkte Programm-Paket läuft hier unter dem harmlosen Namen „Familie“. Wer die 34 Sender nach einem Monat nicht kündigt, muss bluten: 22 Monate lang jeweils 15 Euro. Aus gratis wird so 330 Euro.
Auch in der Mobilfunk-Branche wird immer wieder kräftig zugelangt. Das beginnt etwa beim Talkline-Tarif „Power Spar“ (4,95 Euro/Monat), dem „automatisch“ ein MultiMedia-Pack mit monatlich fünf Downloads von Klingeltönen, Logos und Bildmitteilungen angepappt ist. Bei verpasster Kündigung schlägt das Abo mit insgesamt 21 Euro zu Buche.
Doppelt und dreifach aufzupassen, gilt es wiederum bei Eteleon. Der Onlineshop verkauft Talkline-Verträge gleich mit mehreren „Optionstestings“: so beispielsweise mit einem MultiMedia-Paket, einer „Direct Talk Option“ und einem „Rechnungschecker“. MultiMedia und Talk gibt’s für drei Monate gratis, Kostenkontrolle gar für sechs. Doch wer die unterschiedlichen Kündigungsfristen versäumt, bleibt noch weit mehr als ein Jahr in der Zahlpflicht: zusammen gerechnet sind fast 200 Euro fällig.
Insgesamt entdeckte die Verbraucherzentrale NRW bei einer Stichprobe rund ein Dutzend Angebote mit Zwangszugaben. Vertrieben werden sie von den Kabelnetz- und DSL-Anbietern Unitymedia, Kabel Deutschland, Telecolumbus, Primacom und Alice, vom Mobilfunkprovider Talkline wie von den Onlineshops Eteleon und Getmobile.
Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn Anbieter nach Ablauf der Gratiszeit eine kurze monatliche Kündigunsfrist einräumen. Entsprechende Verträge fanden die Verbraucherschützer beispielsweise bei Kabel Deutschland, Unitymedia und Alice, wenn DSL-Anschlüsse gebucht wurden.
Kunden laufen hier Gefahr, dass sie die Zusatzkosten von ein bis zwei Euro, etwa für Sicherheitspakete, nicht bemerken und dauerhaft Kleinbeträge für eine nicht gewollte Leistung zahlen. Selbst wer nach der Gratiszeit kündigt, ist immer noch mit ein bis zwei Monatsraten dabei.
Von vornherein auf die Danaer-Geschenke zu verzichten, wird den Kunden aber nicht ermöglicht. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, alle unerwünschten Probeabos und
Optionstestings direkt nach Abschluss eines Vertrags zu kündigen.
Von der Bundesregierung fordern die Konsumentenschützer, rasch eine Richtlinie des EU-Parlaments umzusetzen. Nach der haben Verbraucher Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen, die aufgrund voreingestellter Zusatzoptionen angefallen sind.
Solche Haken setzt etwa der Handyshop Getmobile, wenn er seine „Gratis Testings“ bei Talkline-Tarifen online feilbietet. Zwar können Kunden die Einstellungen teilweise wieder rückgängig machen. Doch in diesem Fall droht Ungemach. „Bei Abwahl dieser Optionen kann es zu Preisänderungen kommen“, warnt Getmobile.