Lübeck Lupe

Salz als Streumittel auf Gehwegen verboten Salzeinsatz belastet unsere Natur

Salzstreuen
Im Foto: Schneereinigung ohne Salzstreuen in der Holstenstrasse

Foto: TBF/Holger Kröger

Die romantische Seite des Winters mit Frost, Eis und Schnee wird oftmals getrübt durch die Rutschgefahr auf Straßen und Gehwegen. Um die Sturzgefahr zu verringern streuen viele Grundstückseigentümer anliegende Gehwege – aus Unwissenheit oder Gewohnheit immer noch mit Streusalz. Die Verwendung von Salz führt zu erheblichen Schäden an Bäumen und Sträuchern und zu Belastung von Bächen, Flüssen und letztendlich unseres Trinkwassers. Darauf macht jetzt der Fachbereich Umwelt der Stadt Gütersloh aufmerksam…In Lübeck ist es verboten, auf Gehwegen Salz zu streuen. Ausgenommen sind klimatische Extremfälle (Eisregen) und gefährliche Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgänge, starke Gefälle und Steigungsstrecken oder ähnliche Gehwegsabschnitte. Auch in diesen Fällen sollte man sparsam dosieren, ein voller Esslöffel Streusalz reicht für cirka einen Quadratmeter.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen ebenfalls nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Schnee, der die genannten Mittel enthält, darf nicht auf ihnen gelagert werden.

Umweltschonend ist es, wenn für den privaten Winterdienst salzfreie, abstumpfende Mittel, wie Sand, Kies, Splitt oder Granulat ohne chemische Beimischungen (Produkte mit blauem Engel) verwandt werden, die in Baumärkten oder im Baustoffhandel erhältlich sind. Wenn das Gröbste mit Besen oder Schneeschieber beseitigt ist, können diese Mittel optimal eingesetzt werden. Nach dem Abtauen empfiehlt sich baldiges Wegfegen der Streugutreste.