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Neue Schonzeit für Ostsee-Dorsche

Dorschfisch
Kiel – Die Dorsche in der Ostsee werden ab sofort einem besonderen Schutz unterstellt. Die Europäische Kommission hat für die Berufsfischerei eine Frühjahrsschonzeit für den westlichen Dorschbestand vom 1. März bis 30. April erlassen. „Der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein empfiehlt seinen rund 42.000 Mitgliedern, sich dieser Schonzeit anzupassen“, sagte der Präsident des Landessportfischerverbandes (LSFV), Ernst Labbow, am Sonntag in Kiel…Vor drei Jahren hatte der LSFV eine Initiative zum Schutz der Dorsche in der Ostsee gestartet. Das Problem: Die gesetzliche Schonzeit lag in den Sommermonaten. Labbow: „Doch die Dorsche laichen je nach Wassertemperatur im März und April.“ Durch das Sommerfangverbot sei auch der Angeltourismus als ein großer Wirtschaftsfaktor für das Land ins Hintertreffen geraten.

Das von der Europäischen Kommission in der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 erlassene Frühjahrsfangverbot für Dorsche in der westlichen Ostsee gilt allerdings nur für die Berufsfischerei auf der Basis des Seefischereigesetzes. Die im LSFV Schleswig-Holstein organisierten 42.000 Angler trifft der EU-Vorstoß nicht. „Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich dem Frühjahrsfangverbot anzuschließen“, sagte Labbow. Der LSFV selbst sage zwei in diesem Zeitraum schon lange angesetzte Kutterangeln vor Heiligenhafen ab – aus Solidarität zu den Berufsfischern, aber auch aus der eigenen Verantwortung einer ständig abnehmenden Dorschpopulation heraus.

Labbow: „Es gehört zum guten Ton eines waidgerecht handelnden Anglers, dass er keinen Fischen in der Laichzeit in den Laichrevieren nachstellt – vor allem, wenn die Berufsfischer das auch nicht dürfen.“ Deshalb empfehle der Verband seinen Mitgliedern, sich diesem Beispiel anzuschließen.