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Tourismusverband Schleswig-Holstein: Leipziger Urteil zur Bettensteuer enttäuschend

Bildbeschreibung: Bleiben die Strandkörbe leer? Die Bettensteuer gefährdet das Wachstums der Tourismusbranche – Copyright: TASH/Jens Koenig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Die Kommunen in Deutschland dürfen keine Bettensteuer auf Hotelübernachtungen von Geschäftsreisenden erheben. Dem Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V. geht dieser Schritt nicht weit genug.

Einer Besteuerung der Übernachtungen von Geschäftsreisenden werde zwar eine Absage erteilt, doch wird durch das Urteil der Leipziger Richter die Erhebung einer Bettensteuer grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. „Wir werten deswegen das Urteil für den Tourismus als Enttäuschung“, erklärt Dr. Carin Homp, Geschäftsführerin des Tourismusverbands Schleswig-Holstein. Die Einführung einer Steuer auf private Übernachtungen sei eine immense Belastung für die Beherbergungsbetriebe im Land. „Hier wird mit einer einseitigen Besteuerung der Beherbergungsbetriebe versucht, eine Konsolidierung der kommunalen Haushalte vorzunehmen“, kritisiert Geschäftsführerin Homp die Pläne. Die zusätzliche Belastung der Betriebe würde sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft angesichts der großen Konkurrenz aus dem In- und Ausland auswirken. Außerdem fehle eine Zweckbindung der Mittel für die Finanzierung touristischer Aufgaben.

Auch wenn die umstrittene Abgabe in Teilen juristisch abgesegnet ist, appelliert der Tourismusverband Schleswig-Holstein weiterhin an die Kommunen, von der Einführung abzusehen. Vielmehr müsse sich die Landespolitik um eine Lösung bemühen, die es auch den Städten ermöglicht eine Fremdenverkehrsabgabe einzuführen. Das ist zurzeit nur für Kur- und Erholungsorte vorgesehen. „Mit dieser Maßnahme könnte man alle Nutznießer des Tourismus – zum Beispiel auch Einzelhandel und Gastronomie – als Solidargemeinschaft gleichberechtigt an der Finanzierung beteiligen“, bilanziert auch Frank Behrens, stellvertretender Vorsitzender des Tourismusverbandes.