WSP-SH: Wasserschutzpolizei Travemünde führte Großkontrolle in der Lübecker Bucht durch
Ostholstein (ots) – Am 18.08.2012 kontrollierte die Wasserschutzpolizei Lübeck Travemünde den ganzen Tag über Motorboote und motorgetriebene Sportfahrzeuge, die zu schnell am Strand unterwegs waren. Überwacht wurde der Abschnitt zwischen Niendorf/Ostsee und der Hafeneinfahrt Neustadt/Holstein. Immer öfter beschwerten sich Anwohner und Badegäste an der Neustädter Bucht über zu hohe Geschwindigkeiten der Sportboote an den Badezonen, so dass die Wasserschutzpolizei Travemünde jetzt durchgriff. Besonders Jetski’s und Wetbike’s halten sich nicht an bestehende Vorschriften. Aber auch Motorboote fahren oft viel zu schnell in einem zu geringen Abstand zu den Badezonen vorbei. Badegäste und Schwimmer sind durch derartiges Verhalten gefährdet, welches nicht hinnehmbar ist. Badegebiete, die seewärts durch runde weiße Tonnen mit einem gelben Kreuz gekennzeichnet sind, dürfen überhaupt nicht befahren werden. Bei erkennbarem Badebetrieb, auch wenn keine Badegebietstonnen ausgelegt sind, müssen die motorgetriebenen Fahrzeuge bis zu 500m von der Uferlinie aus in Richtung See eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 4,3kn, dieses entspricht 8 km/h, einhalten. Dieser Abstand wird oft unterschritten und führte zu Beschwerden. Wassermotorräder, dazu zählen unter anderem Jetski’s und Wetbike’s, benutzen verbotenerweise das Fahrwasser. Gerade im Bereich des Niendorfer- und Neustädter Hafens werden geltende Vorschriften ignoriert. Das Streckenboot „Greif“ und vier schnelle Schlauchboote der Wasserschutzpolizei waren eingesetzt. Bei festgestellten Verstößen wurden die Fahrzeuge von Land aus auf Video festgehalten. An Bord der „Greif“ wurden Radarbilder ausgewertet und dokumentiert. In zwei Fällen versuchten Verantwortliche sich der Kontrolle zu entziehen. Ein Schlauchboot wurde im Bereich der 500 m Grenze mit 33,4 Knoten (erlaubt 4,3 kn) gemessen. Dank der schnellen Schlauchboote der WSP konnten sie dennoch eingeholt werden. Insgesamt waren 25 Polizeibeamte an dem Einsatz beteiligt. Es kam zu keiner Gefährdung der Badegäste. Diverse Verstöße wurden festgestellt und 11 Anzeigen gefertigt. Die Schiffsführer müssen jetzt mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Die Thematik bleibt weiterhin ein Schwerpunkt der wasserschutzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung im Küstenbereich. ots Originaltext: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein – Abt. 4 – Wasserschutzpolizei Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43800 Rückfragen bitte an: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Abt. 4 Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein Karsten Dose Telefon: 04502 / 8628330 Fax: 04502 / 8628348 E-Mail: karsten.dose@polizei.landsh.de
Quelle: presseportal.de