Minijobs: Höhere Verdienstgrenzen ab 1. Januar 2013
Die Arbeitsentgeltgrenze bei Minijobs wird zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro angehoben. Den entsprechenden Gesetzentwurf zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung hat der Bundestag am 25. Oktober angenommen. Ebenfalls angehoben wird die Verdienstgrenze für das monatliche Gleitzonenentgelt bei sogenannten Midijobs auf 850 Euro. Die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird zugleich in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt (DEHOGA compact berichtete über das Vorhaben). Einen Antrag der Linksfraktion, wonach abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro Entgelt der Sozialversicherungspflicht unterliegen und ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden sollte, lehnte der Bundestag ab.