1,5 Millionen Euro für die Förderung von Kindern und Jugendlichen
Hansestadt richtet zusammen mit Stiftungen einen Bildungsfonds ein
In einer gemeinsamen – bisher einmaligen – Initiative des Gremiums „Zukunft Lübeck“, der Possehl-Stiftung, der Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck, der Michael-Haukohl-Stiftung, der Jürgen-Wessel-Stiftung und der Hansestadt ist es gelungen, einen Bildungsfonds für zusätzlichen Förderbedarf an Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) in Lübeck aufzulegen. Drei weitere Stiftungen prüfen ihre Teilnahme. Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2008/2009 werden jährlich rund 1,5 Millionen Euro für die Versorgung und Bezuschussung von Mittagessen an Schulen und Kitas sowie für die Ausweitung der Sprachförderung und weitere Bildungsangebote zur Verfügung stehen.
Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die Bundesinitiative „Schulbedarfspaket“, wonach ab dem Schuljahr 2009/2010 bedürftige Kinder eine zusätzliche Leistung von 100 Euro pro Jahr zum Erwerb der persönlichen Schulausstattung, wie für Schulranzen oder Schreib- und Rechenmaterialien, erhalten.
Alle Beteiligten sind sich über die Bedeutung einer nachhaltigen und gebündelten Förderung aus einer Hand für die genannten Zwecke einig. Die Förderzusagen belaufen sich in der ersten Stufe auf zwei Jahre und ergänzen die Landesförderung. Die Hansestadt Lübeck wird sich mit bereits im Haushalt veranschlagten Mitteln in Höhe von rund 350 000 Euro jährlich beteiligen sowie eine unbürokratische Organisation und Abwicklung sicherstellen. Hiermit werden erstmalig alle finanziellen Mittel aus Bund, Land, Kommune und privaten Förderern zielorientiert gebündelt eingesetzt.
Hintergrund: Spätestens seit Veröffentlichung des „Armuts- und Sozialbericht der Hansestadt Lübeck 2006“ ist bekannt, dass die Armutsquote der Kinder in Lübeck seit 2004 stetig gestiegen ist und inzwischen bei über 30 Prozent liegt. Zum 30. September 2006 lebten 16,4 Prozent aller Menschen in Lübeck von einem Einkommen unterhalb des Existenzminimums , das waren 31 153 Personen, fast ein Drittel davon Kinder. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation bis heute kaum verbessert hat. Da die Anzahl von Hilfeempfängern seit Einführung der Grundsicherung in Lübeck kontinuierlich gestiegen ist, ist eher von einem weiteren Anstieg der Fallzahlen auszugehen.
Armut ist das entscheidende Ausschlusskriterium für Bildung und positive Entwicklungschancen von Kindern, das belegen alle sozialwissenschaftlichen Studien. Der eingeschränkte Zugang oder gar Ausschluss von Bildungsangeboten und damit der Mangel an entwicklungs- und persönlichkeitsfördernden Anregungen bedeutet erfahrungsgemäß, dass die sozialen Chancen der so Heranwachsenden negativ vorbelastet oder gar vorgezeichnet sind und eine Lebensperspektive aus dem staatlichen Fürsorgesystem heraus nur schwer gelingt.
In den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind vielfältige Erfahrungen mit den konkreten Auswirkungen der Armut von Kindern bekannt. So fehlen den Betroffenen nicht selten trotz ausgeschöpfter Sozialleistungen und Rechtsansprüche kleinste Beträge um bestehende Angebote oder eine kontinuierlichen Förderung wahrzunehmen. An dieser Stelle soll der Bildungsfonds Abhilfe schaffen. Ausgehend von den positiven Erfahrungen verschiedener Einzelprojekte in Stadtteil- und Bildungsnetzwerken an Schulen und Kindertagesstätten, die zur Zeit überwiegend aus Drittmitteln finanziert werden, werden alle Kräfte gebündelt für eine wirkungsvolle Förderung der Betroffenen und damit auch für die Zukunftssicherung unseres Gemeinwesens. Denn schon der Leitsatz des sozial-staatlichen Jugendhilferechts besagt: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“.
Ausgehend von den Erfahrungen der Fachkräfte, dass die qualifizierte Betreuung und Förderung von Kindern in Einrichtungen wie Krippen, Kindertagesstätten sowie ergänzenden Angeboten an den Schulen eine besondere Bedeutung für ihre positive Entwicklung hat, insbesondere auch für die Überwindung individueller Probleme und Belastungen, hat die Hansestadt Lübeck in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, das Angebot an Betreuungs- und Bildungsangeboten über die Rechtsansprüche für die Betroffenen hinaus kontinuierlich auszubauen. Allein im Kita-Jahr 2007/2008 sind 1,11 Millionen Euro für zusätzliche Angebote zur Verfügung gestellt worden, ab dem Kita-Jahr 2008/2009 werden von der Hansestadt Lübeck weitere rund zwei Millionen Euro für den Ausbau von Betreuungsangeboten bereitgestellt. Diese Beträge sind keine einmaligen Investitionen, sondern werden dauerhaft jedes Jahr aus dem Verwaltungshaushalt aufgebracht.
Zusätzlich sind in Kooperation mit Elternvereinen und freien Trägern an fast allen Grundschulen Betreute Grundschulen eingerichtet sowie an einer Vielzahl von weiteren Schulen die Offene Ganztagschule eingeführt worden. Jenseits aller Zuständigkeitsfragen ist die Hansestadt Lübeck damit in Vorleistung gegangen für eine Qualifizierung des Bildungs- und Betreuungsangebots in Lübeck und damit für eine entwicklungsfördernde Infrastruktur für alle hier lebenden Menschen. Vor dem Hintergrund ihrer prekären Haushaltssituation wäre es der Hansestadt Lübeck alleine nicht möglich, diese wichtige und zielführende Initiative „Bildungsfonds“ zur Bekämpfung der Kinder- und Bildungsarmut in Lübeck mit einen Fördervolumen von 1,5 Millionen Euro jährlich zu initiieren.
Auf nachfolgendes Konto können Privatpersonen oder andere Förderer einen Betrag zum Bildungsfonds leisten; die Spende kommt direkt dem Bildungsfonds zu Gute:
Stadtkasse Hansestadt Lübeck, Sparkasse zu Lübeck (BLZ 230 501 01), Kontonr. 1011329, Verwendungszweck: Bildungsfonds, 2931 1780.
Weitere Informationen im Internet: www.bildungsfonds-luebeck.de.