POL-HL: Polizeidirektion Lübeck-Bundespolizeiinspektion Kiel-Hauptzollamt Kiel
Lübeck (ots) – !!!! Achtung: Sperrfrist: 01.03.2013, 00.00 Uhr!!!! Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck, der Bundespolizeiinspektion Kiel und dem Hauptzollamt Kiel 2003 – 2013 – 10 Jahre Gemeinsame Fahndungsgruppe Schengen Süd und Gemeinsames Ermittlungsbüro Puttgarden Am 01. März 2013 besteht das Gemeinsame Ermittlungsbüro als Teil der Kooperation Schengen Süd 10 Jahre. Die Einrichtung einer Gemeinsamen Fahndungsgruppe und eines Gemeinsamen Ermittlungsbüros war Ergebnis einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit zur Kompensierung der zum 25.03.2001 eingestellten ständigen Grenzkontrollen an der Deutsch- Dänischen Grenze. Auf Grundlage einer bereits 1999 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium, dem Bundesministerium für Finanzen und dem Innenministerium des Landes Schleswig- Holstein wurden dann am 01.03.2003 die Gemeinsame Fahndungsgruppe beim Polizeiautobahnrevier Scharbeutz und das Gemeinsame Ermittlungsbüro bei der Bundespolizei in Puttgarden eingerichtet, um eine wirksame Bekämpfung grenzüberschreitender und internationaler Kriminalität im grenznahen Bereich der E 47 zu gewährleisten. Neben der operativen Komponente einer Fahndungsgruppe wurde zeitgleich ein Gemeinsames Ermittlungsbüro geschaffen, welches die Weiterbearbeitung, der aus dem Fahndungseinsatz der Gemeinsamen Fahndungsgruppe resultierenden Verstöße gegen das Ausländerrecht und das Asylverfahrensrecht weiterführt und für eine gesetzlich bestimmte Rückführung der kontrollierten Personen sorgt. Die Weiterermittlung der Strafverfahren kann, wie zum Jahrswechsel 2010/ 2011, internationale Ausmaße annehmen. Die zwischen deutschen und französischen Behörden durchgeführten Ermittlungen in einem Strafverfahren gegen eine international operierende Schleusergruppierung hatte auf der E 47 in Ostholstein ihren Ursprung und wurde durch das Gemeinsame Ermittlungsbüro koordiniert. Im Rahmen der Entwicklung der Zusammenarbeit der Kooperationspartner sind die Aufgaben im Gemeinsamen Ermittlungsbüro erweitert worden. So wird monatlich ein gemeinsames regionales Lagebild für die Kooperationspartner der Landespolizei Schleswig- Holstein, der Bundespolizei, der Dänischen Polizei, des Dänischen Zolls und der Bundeszollverwaltung erstellt. Das Gemeinsame Ermittlungsbüro dient auch als regionale, grenzüberschreitende Stelle zum Informationsaustausch zwischen den Polizeien und den Zolldienststellen am Fehmarnbelt. Im Gemeinsamen Ermittlungsbüro versehen heute Beamte von Landes- und Bundespolizei ihren täglichen Dienst. Die Kooperationspartner der Dänischen Polizei, des Dänischen Zolls und der Bundeszollverwaltung sind ebenfalls mit Beamten temporär vertreten. Die Einrichtung des Gemeinsamen Ermittlungsbüros war nicht nur für die Kooperation der Sicherheitsbehörden in der Region Ostholstein und Lolland/ Falster (DK) ein Erfolg. Das Gemeinsame Ermittlungsbüro ist auch auf Grund der inzwischen weiter entwickelten polizeilichen Zusammenarbeit innerhalb Europas ein immer wieder anzusprechender Partner. Auch die Gemeinsame Fahndungsgruppe Schengen Süd (GFGS) besteht somit seit genau 10 Jahren. Die GFGS besteht aus Beamten des Hauptzollamtes Kiel, der Bundespolizeiinspektion Kiel und der Polizeidirektion Lübeck. Im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen im Hinterland ist die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität Aufgabe der GFGS. Der Fahndungsraum reicht von Lübeck bis Puttgarden, betrifft also hauptsächlich die Autobahn 1, die Bundesstraße 207, aber auch angrenzende Bereiche. Der Fahndungsansatz ist ganzheitlich, das heißt die Kontrollfelder beziehen sich auf grenzpolizeiliche, kriminalistische, verkehrs- und zollrechtliche Bereiche. Praktisch ergeben sich daraus umfangreiche Aufgabenfelder, die von den jeweils originär zuständigen Beamten der GFGS bearbeitet werden. In den 10 Jahren haben sich deutliche Deliktsschwerpunkte ergeben: Schleusungen von Personen sowie unerlaubte Einreisen / Aufenthalte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Kraftfahrzeugverschiebungen und Urkundsdelikte. Spektakuläre Feststellungen waren das mehrfache Auffinden von Drogen im zweistelligen sowie einmal im dreistelligen Kilobereich (130 kg Haschisch). Bei den Drogen wurden praktisch alle bekannten Drogenarten wie Amphetamin, Kokain, Heroin, Marihuana sowie der Sonderfall Khat festgestellt. Im Deliktsbereich „unerlaubte Einreisen / unerlaubter Aufenthalt“ konnten mehrfach größere Schleusungen unterbunden werden. Bei der größten Schleusung im Jahre 2009 konnten 21 irakische Staatsangehörige, die unter menschenunwürdigen Bedingungen auf der für diese Personenzahl viel zu kleine Ladefläche sitzend beziehungsweise liegend untergebracht waren, in einem Sprinter festgestellt werden. Diese Menschen befanden sich über viele Stunden in dem engen Laderaum. Zudem waren auch keine Sicherheitsgurte und ähnliches vorhanden. Insgesamt konnten 40 teils hochwertige Pkw die entweder gestohlen oder unterschlagen waren, sichergestellt werden. Beispielhaft sind hier die Marken Mercedes, BMW und Porsche zu nennen. Nach den genannten Feststellungen wurden die Täter in den anschließenden Gerichtsverhandlungen teilweise zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Aufsehen erregte auch die Feststellung im Jahr 2011 von 10 kleinen Kaimanen, die lebend in Kisten in einem Kofferraum untergebracht waren. Hier bestand der Verdacht eines Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Die Tiere konnten artgerecht in einem Zoo untergebracht werden. Insgesamt wurden deutlich über 600 Urkundendelikte (Führerscheine, Pässe, Kennzeichen, Fahrzeugpapiere) festgestellt, die von den Tätern für diverse Straftaten genutzt wurden. Ferner wurden diverse internationale / nationale Haftbefehle, Aufenthaltsermittlungen und Sachfahndungsausschreibungen für kontrollierte Personen und Sachen festgestellt. So wurden in den 10 Jahren gegen zirka 4.000 Personen Strafverfahren eingeleitet und über 1500 Personen vorläufig festgenommen. Was vor 10 Jahren mit einem einjährigen Probelauf begann, hat sich in den Jahren danach verfestigt und insbesondere für die Grenzregion als wertvoller und unverzichtbarer Sicherheitsgewinn erwiesen. Gerade die Bündelung verschiedener Zuständigkeiten und Tätigkeitsfelder der beteiligten Behörden ist ein Garant für die Effektivität und der Gemeinsame Fahndungsgruppe Schengen Süd sowie des Gemeinsames Ermittlungsbüros in Puttgarden in der beschriebenen Grenzregion. Nach 10 Jahren hat sich diese Idee nicht überholt – sondern wird sicherlich auch in Zukunft erfolgreich agieren. Bundespolizeiinspektion Kiel, Pressesprecher Gerhard Stelke, Telefon: 0431/98071119 E-Mail: gerhard.stelke@polizei.bund.de Hauptzollamt Kiel, Pressesprecher Claus-Peter Minkwitz, Telefon: 0431/6639115 E-Mail: presse-zoll@hzaki.bfinv.de Textverantwortlich in der Zusammenfassung: Stefan Muhtz, Pressestelle Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Pressestelle Stefan Muhtz Telefon: 0451-131-2015 Fax: 0451-131-2019 E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de
Quelle: presseportal.de