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Besondere Neuigkeiten

Minijobs? Maxiwirkung!

Auswirkungen von Minijobs auf die Rente – Zum 1. Januar 2013 stieg die Entgeltgrenze für Minijobber von 400 auf 450 Euro. Neu ist, dass Minijobber nun besser in der Rentenversicherung abgesichert sind. Beschäftigte zahlen zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers selbst einen geringen Entgeltbeitrag dazu und kommen damit in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Wichtig ist es, für die Betroffenen zu wissen: Wann müssen Beiträge an die Sozialversicherung gezahlt werden und wer kümmert sich darum? Wie wirken sich Minijobs später auf die Rente aus? Welche Vorteile bietet der volle Rentenversicherungsschutz? Diese und weitere Fragen beantwortet Tanja Rose von der Deutschen Rentenversicherung Nord in Kooperation mit Karin Koop, der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Lübeck.

Die Veranstaltung findet am 17. April 2013 um 09.30 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Lübeck, Hans-Böckler-Str. 1, 23560 Lübeck statt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um Anmeldung unter der Telefonnummer 0451 588-249 oder per E-Mail unter luebeck.biz@arbeitsagentur.de im BiZ gebeten.