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RATGEBER: “Die peinlichsten Partyfotos” bei Facebook: Jurist warnt vor Teilen von Bildern

“Die peinlichsten Partyfotos” bei Facebook: Diese Seite macht in den vergangenen Tagen Schlagzeilen. Doch Vorsicht: Wer auf solchen Facebookseiten Bilder teilt, kann sehr schnell in Schwierigkeiten geraten. Abmahnungen und Schadensersatzklagen können teuer werden. Auf der Facebook-Seite “Die peinlichsten Partyfotos” werden Bilder von Menschen veröffentlicht, die sich auf Veranstaltungen daneben benommen haben oder auch sonst zu Schadenfreude oder Spott Anlass geben. Viel nackte Haut ist dabei zu sehen, auch lustige Szenen, oft sind auf dem Bildern aber auch junge Leute in deutlich betrunkenem Zustand abgelichtet.Schon wenige Tage nach dem Start verzeichnet die Seite über 635.000 “Gefällt mir”. Gleichzeitig wurden etliche Trittbrettfahrer-Seiten bei Facebook gestartet, auf denen ähnliche Motive hochgeladen und geteilt werden.
Ganz ungefährlich ist das allerdings nicht, warnt jetzt Rechtsanwalt Christian Solmecke: “Den Betreibern der Seite kann man für diesen großen Erfolg nur gratulieren. Allerdings müssen die Betreiber dieser Seite und ähnlich gestrickter Facebook-Auftritte eins bedenken: Sie bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum”, so der Medienrechtler.Konkret bedeutet das: Wer eine Seite wie “Die peinlichsten Partybilder” bei Facebook betreibt, muss zwingend die Erlaubnis vom Fotografen der hochgeladenen Fotos besitzen. Ansonsten könne man leicht wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt und verklagt werden. “Außerdem muss die Erlaubnis der fotografierten Personen vorliegen. Ansonsten droht leicht eine Abmahnung und Klage wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild”, so der Jurist weiter. “Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass viele der fotografierten Partygänger nicht eben froh darüber sind, dass ihre Bilder im Internet kursieren.”
Nachdem viele der Facebook-Seiten auch kein Impressum tragen, könne es auch in diesem Bereich zu einer Abmahnung kommen, so der Anwalt. “Auf diese Weise können bei einer rechtlichen Auseinandersetzung leicht Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen.”
In Gefahr abgemahnt oder vor Gericht gezerrt zu werden sind allerdings nicht nur die Betreiber der Facebook-Seiten selbst. Auch wer ein solches Foto auf seiner eigenen Facebookseite teilt, ist in Gefahr. Zurzeit wird vor den Gerichten heftig darüber gestritten, ob sich ein Facebook-Nutzer ein Foto zueigen macht, wenn er es in der eigenen Chronik teilt. Rechtsanwalt Christian Solmecke: “Da es in diesem Bereich bereits die ersten Abmahnungen gegeben hat, raten wir sehr dazu, alle juristischen Unsicherheiten zu meiden und auf das Teilen von Fotos und Videos, an denen man nicht selbst alle Rechte hat, komplett zu verzichten.”
Quelle: computerbetrug.de