POL-RZ: Stormarn/ 13.07.2013, Samstag Wentorf bei Hamburg- Motorrollerfahrer floh vor Polizei
Ratzeburg (ots) – Der Fahrer eines Motorrollers floh am Samstagmorgen in der Hamburger Landstraße vor der Polizei. Eine Streife der Reinbeker Polizei kontrollierte gegen 05.00 Uhr gerade in der Berliner Landstraße einen Wagen, als den Beamten ein junger Mann auf einem Motorroller auffiel. Als der Fahrer des Rollers den Streifenwagen bemerkte, verlangsamte er die Fahrt in „sicherer“ Entfernung, wendete über die Fahrbahnmitte der Berliner Landstraße und fuhr nun auf der andere Seite wieder in Richtung Kreisverkehr zurück. Die Beamten beendeten die Kontrolle des anderen Wagens und folgten dem Rollerfahrer. Der junge Mann verließ den Kreisverkehr an der Ausfahrt Hamburger Landstraße und fuhr weiter in Richtung Hamburg. An der „roten Ampel“ in der Hamburger Straße/ Südring hielt er an. Nun sahen die Beamten, dass an dem Roller ein blaues Versicherungskennzeichen (abgelaufenes Versicherungsjahr 2012- Verstoß Pflichtversicherungsgesetz) angebracht war. Sie entschlossen sich, den jungen Mann zu kontrollieren und schalteten „Stopp- Polizei“ ein. Außerdem betätigten sie die Lichthupe und die Hupe. Als die Polizisten gerade aussteigen wollten, sprang die Ampel auf „grün“ um und der Rollerfahrer gab Gas. Er fuhr weiter in Richtung Hamburg. Auch Blaulicht und Martinshorn beeindruckten den jungen Mann offenbar nicht. Er scherte in Höhe der Tankstelle plötzlich nach rechts aus und fuhr auf dem Geh- und Radweg in Richtung Hamburg weiter. Auch als ein Beamter ihm durch das geöffnete Wagenfenster zurief „Polizei-Anhalten“, fuhr er unbeirrt weiter. Die Beamten fuhren an dem jungen Mann vorbei und scherten dann nach rechts aus und stellten sich, immer noch mit Blaulicht und Martinshorn, quer auf den Geh- und Radweg. Noch bevor es den Polizisten gelang auszusteigen, hörten sie einen lauten Knall und einen „Ruck“ am Heck des Streifenwagens. Als sie ausstiegen, stand der junge Rollerfahrer, ein 21- jähriger Hamburger, gerade hinter dem Streifenwagen. Der Roller lag halb auf der Seite unter der Stoßstange und der Motor lief noch mit „Vollgas“. An dem Roller entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden (ca. 1000 Euro). An dem Streifenwagen trugen die Stoßstange und die Hecklappe erhebliche Beschädigungen davon (Schaden wird noch geprüft). Der 21- jährige hatte eine kleine Risswunde am Finger davongetragen und klagte über Schmerzen in den Beinen. Er musste vorsorglich nach der notärtzlichen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Der 21- jährige räumte ein, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Im wurde daraufhin noch am Unfallort eine Blutprobe entnommen. Zwei Stunden später wurde er aus dem Krankenhaus wieder entlassen. Den kurzgeschlossenen Motorroller will er am Vortag irgendwo gefunden haben. Es stellte sich heraus, dass der 21- jährige nicht in dem Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse M erforderlich) ist. Der junge Mann wird sich wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Gefährdung des Straßenverkehrs und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen. Die Ermittlungen dauern dazu noch an. Sonja Kurz Pressestelle Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Ratzeburg PD Ratzeburg, Pressestelle Sonja Kurz Telefon: 04541-809 2010
Quelle: presseportal.de