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POL-HL: OH-Schönwalde / Ausflug ins Waldschwimmbad von der Polizei gestoppt

Lübeck (ots) – Vergangenen Freitag, 26. Juli 2013, wurde die Eutiner Polizei durch einen Mitarbeiter einer dortigen Tankstelle auf einen Transporter (orangefarben) aufmerksam gemacht, in denen mehrere Mitfahrer, darunter Kinder, nicht angeschnallt seien. Der Bus sei auf dem Weg in ein Waldschwimmbad nach Lensahn. Gegen 13.45 Uhr fiel der Bus einer Streife in Schönwalde auf, nachdem Eutiner Beamten ihre Kollegen darüber informiert hatten. Hier konnte der Polizist zunächst im Vorbeifahren sehen, dass mindestens eine Person im VW nicht angeschnallt war. Sie stand im Innenraum und lehnte mit dem Rücken an der Schiebetür des Autos. Der Wagen wurde auf dem Parkplatz Halendorf kontrolliert. Vorn im Fahrzeug saßen Fahrer und Beifahrerin, die beide ordnungsgemäß angeschnallt waren. Ein Kleinkind saß ebenfalls vorn, angeschnallt in einem dafür vorgesehenen Kindersitz. Hinten im Auto gab es lediglich eine Dreier-Sitzbank, wo die fünf Leute, die außerdem mitfuhren, nicht alle einen Sitzplatz fanden. Mutter (35 J.) und Tochter (9 J.) hatten darauf Platz genommen, aber angeschnallt waren sie nicht. Genauso wenig wie eine 23-Jährige Mutter, die als Dritte auf der Bank saß. Das Kleinkind der jungen Mutter stand im Fußraum vor der Sitzbank. Eine geeignete Sitzgelegenheit für ihren zweijährigen Sohn gab es im Auto nicht. Auch die 12-jährige Tochter der erstgenannten Mutter fand keinen Platz. Sie war es offenbar, die an der Schiebetür lehnte und von dem Polizisten im Fahrzeug stehend gesehen wurde. Die Weiterfahrt wurde aufgrund vorliegender Umstände untersagt. Daraufhin forderten die Beteiligten einen Bekannten aus Scharbeutz an, der die Urlauber aus Ostfriesland mit seinem Auto doch noch in das Waldschwimmbad fuhr. Die Gurtverstöße werden nun im Ordnungswidrigkeitenbereich geahndet. Die Frauen zahlen jeweils 30,- Euro für Ihr Fehlverhalten. Für die nicht ordnungsgemäß auf der Autofahrt gesicherten Kinder wird vermutlich der Autofahrer verantwortlich gemacht. Der 26-jährige Hamburger muss dann eine Geldbuße von 50,- Euro zahlen und erhält einen Eintrag in das Verkehrszentralregister (1 Punkt) beim Kraftfahrtbundesamt. Die Polizei bittet die verantwortlichen Erwachsenen, gerade Kinder immer ordnungsgemäß zu sichern, da letztere dies oftmals noch nicht alleine schaffen und somit für ihre eigene Sicherheit nicht selbständig sorgen können! Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Anett Dittmer Telefon: 0451-131 2006  E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de

Quelle: presseportal.de