Gesetzesänderung zum 1. August: ver.di warnt Seeleute vor Verschlechterung ihrer Arbeitsverträge
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) warnt alle Seeleute davor, ohne eingehende Prüfung die zum 1. August 2013 vorliegenden neuen Arbeits- beziehungsweise Heuerverträge zu unterzeichnen. „Nicht wenige Unternehmen versuchen, durch eine völlig neugestaltete Vertragsform oder 5 mit Hinweis auf das noch wenig bekannte Seearbeitsgesetz die Seeleute über den Tisch zu ziehen“, warnt Torben Seebold, ver.di-Bundesfachgruppenleiter Schifffahrt. So würden bisher bestehende Urlaubsansprüche oder sonstige Anknüpfungen an den „Manteltarifvertrag See“ (MTV 10 See) in den neuen Verträgen unterschlagen oder verschlechtert.ver.di fordert ihre Mitglieder auf, Arbeitsverträge zur juristischen Überprüfung an die Gewerkschaft zu senden.Anlass für die Änderungen ist das ab heute geltende neue Seear15 Arbeitsgesetz auf Grundlage der Maritime Labour Convention, das eine Überarbeitung der Arbeitsvertragstexte vorsieht. Die neuen Verträge müssen von den Seeleuten eigenhändig unterschrieben werden und können gemäß Paragraph 28 Seearbeitsgesetz auch nicht durch die elektronische Form ersetzt werden.
„Bevor die Seeleute ihre Unterschrift unter einen neuen Arbeitsoder Heuervertrag setzen, müssen sie absolut sicher sein, dass keine nachteiligen Änderungen gegenüber dem alten Vertrag erfolgt sind“, betonte Seebold. Es solle sich auch niemand unter Druck setzen lassen mit dem Hinweis auf ein drohendes Festhalten
des Schiffes. Verzögerungen gingen zulasten der Reeder, sie hätten genug Zeit gehabt, sich um die Textänderungen zu kümmern.
„Wer Zweifel hat und unsicher ist, ob die Änderungen im Arbeitsvertragstext nachteilig sind, soll die Unterschrift verweigern und
den Text zur Überprüfung an die Gewerkschaft senden“, stellt der ver.di-Schifffahrtsexperte klar.
ver.di-Serviceadresse: torben.seebold@verdi.de, Fax 030/6956- 3820 Rückfragen an Torben Seebold 030/6956-2630