POL-HL: Polizeidirektion Lübeck-HL-OH / Fazit der Tispol-Fahrradkontrollen
Lübeck (ots) – Am Montag (19.08.) und Dienstag (20.08.) beteiligte sich auch die Polizeidirektion Lübeck an den landesweiten Tispol-Schwerpunktkontrollen zum Thema „Fahrradfahrer“. So wurde im Direktionsbereich der Hansestadt Lübeck und des Kreises Ostholstein an den Kontrolltagen in den Zeiten von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr eine Vielzahl von Fahrradfahrern kontrolliert. Zusammenfassend gab es 889 Verkehrsteilnehmer (83 Kfz-Führer/ 806 Radfahrer), bei denen verkehrsrechtliche Verstöße gestellt wurden. An 36 Kontrollstellen bzw. mobil wechselnden Kontrollvorhaben führten 78 Polizeibeamtinnen und -beamte die Überprüfungen durch. Tabelle: siehe PDF-Dokument Zusammenfassend wurden nachfolgende Verstöße gemeldet: Die beteiligten Dienststellen meldeten auf einem vorgefertigten Bogen ihre Kontrollergebnisse an das Landespolizeiamt bzw. dem Sachgebiet -Verkehr- der Direktion. Als Besonderheiten können noch vermeldet werden: In die Kontrollstelle im Bereich Moisling fuhr am Montag gegen 17.00 Uhr ein 49-jähriger Lübecker mit dem Fahrrad. Die Polizeibeamten nahmen Atemalkoholgeruch wahr. Ein freiwilliger Test ergab 1,69 Promille. Somit wurde eine Blutprobenent-nahme angeordnet. Am gestrigen Dienstag fand eine besondere, gemeinschaftliche Präventionsarbeit statt. Für sechzehn 3. und 4. Klässler der Grundschule in Wulfdorf fand die Abnahme der praktischen Fahrradprüfung durch den Präventionsbeamten, PHK Cay Fischer, statt. Dabei fahren die Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Verkehrsraum. An der Fahrstrecke hatten die Mitarbeiter der Hansestadt Lübeck, Geschwindigkeitsüberwachung, absprachegemäß ihre Messanlage aufgebaut. An dem Vormittag fuhren 277 Fahrzeuge vorschriftsmäßig mit 30 km/h an der Lichtschranke vorbei. Leider fuhren 9 Fahrzeuge schneller – Höchstwert waren gemessene 46 km/h. Auffällig war zum Teil das Verhalten der Radler an den Kontrollstellen der Polizei. Das Fahren auf dem Gehweg oder entgegensetzt zur Fahrrichtung, das „Nicht“Halten an Stoppschildern wurde als selbstverständlich angesehen – ein Unrechtsbewusstsein war oftmals nicht vorhanden. Da das Fehlverhalten auch eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die nach dem Katalog entsprechend eine zu zahlenden Geldstrafe nach sich zieht, führte dieses leider manchmal zu verbalen Entgleisungen gegenüber den Polizistinnen und Polizisten. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Pressestelle Stefan Muhtz Telefon: 0451-131-2015 Fax: 0451-131-2019 E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de
Quelle: presseportal.de