Klaus Jensen zu TOP 17 : Hochwasserschutz-Beschleunigungsgesetz unterstützen
„Und wenn ich nicht mehr weiter weiß, bild ich einen Arbeitskreis“, das scheint das Motto des Piratenantrages gewesen zu sein. Dabei darf ich in Erinnerung rufen: Seit über 20 Jahren (1992) gibt es den völkerrechtlichen Vertrag „Vereinbarung über die internationale Kommission zum Schutz der Elbe“. In diesem Vertrag wurde bereits 2003 eine „Strategie zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Elbe erarbeitet.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert seit 2000 eine Koordinierung bei der Erstellung von Plänen.Das klappt auf Landesebene, mit der Struktur der Flußgebietsgemeinschaften, in denen alle Akteure zusammenarbeiten. Ähnlich funktionierende Strukturen gibt es bereits auf Bundesebene zwischen den betroffenen Ländern und auch auf internationaler Ebene mit Tschechien. Ich weise zum Beispiel auf die Förderung des Bundes mit dem Schwerpunkt „Elbe-Ökologie“ in Höhe von 40 Millionen Euro hin. Ein ähnlicher Schwerpunkt wird mit dem Ziel gesetzt, die erforderliche Forschung zur Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie zu unterstützen.Nun kann man ja sagen, das reicht alles nicht und uns fehlen die entsprechenden Ergebnisse und Erfolge. Dann muss ich aber fragen wie seriös ist denn der vorliegende Antrag?
Bei allem Wunschdenken, dass die Opposition die Regierung antreiben soll: Dass alles bis zum Jahresende zu schaffen, ist nach meiner Auffassung in einer ernsthaften Form nicht möglich.
Da aber auch die CDU dieses Thema für bedeutsam erachtet, bitten wir schon an dieser Stelle, den Antrag zur Beratung in den zuständigen Agrar- und Umweltausschuss zu überweisen. Ich möchte aber noch auf 2 Punkte hinweisen:
1) Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Generalplans Küstenschutz gab es Ende letzten Jahres den Aufruf aus der Region Lauenburg, den Abschnitt von Geesthacht bis zur Landesgrenze in den Generalplan mit aufzunehmen. Dieser wurde seinerzeit abgelehnt. Ist die Landesregierung jetzt bereit, darüber noch einmal neu nachzudenken? Die Menschen in der Region würden es begrüßen, und wir unterstützen sie in dieser Forderung.
2) Vor gut sechs Wochen haben die Bundesländer Sachsen und Bayern ein Hochwasserschutzbeschleunigungsgesetz (HowaschubeG) in den Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat wird darüber in absehbarer Zeit beraten.
Meine Fraktion hat durch unseren Sprecher, Herrn Rickers, in der Agrar- und Umweltausschusssitzung am 07. August bereits bei der Landesregierung nachgefragt. Auskunft bisher Fehlanzeige.
Eines sage ich auch im Namen meiner Fraktion ganz deutlich. Wer dem Hochwasserschutz das Wort redet, kann nicht diesen verhindernde Klagen befürworten.
Deshalb müssten alle, für die das Thema kein Lippenbekenntnis sein soll, diesen Gesetzentwurf unterstützen. Hier erwarte ich eine Antwort der Landesregierung – vielleicht schon heute.