BKA: Internationale Operation PANGEA VI – Weltweiter Einsatz der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet
Wiesbaden (ots) – Es sieht so verlockend aus: „Abnehmen ohne Nebenwirkungen!“, „Potenzmittel ohne Rezept!“, „Rauchfrei in 10 Tagen!“, „Absolut diskret und zuverlässig!“. Mit solchen und ähnlichen Slogans werben illegale Online-Apotheken für Schlankheits-, Potenz- und Rauchentwöhnungsmittel, aber auch für Antidepressiva, Verhütungsmittel, Schmerztabletten und andere Arten von Arzneimitteln. Um gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet vorzugehen, haben sich bereits zum sechsten Mal über einhundert Staaten unter der Koordination von INTERPOL in Kooperation mit der Weltzollorganisation (WZO), Europol, der Pharmaindustrie, internationalen Zahlungs- und Zustelldienstleistungsunternehmen und weiteren internationalen Organisationen zusammengeschlossen, um gemeinsam die Operation PANGEA durchzuführen. Ziel dieser in der Zeit vom 18. bis 25. Juni 2013 durchgeführten Aktionswoche war es, gegen das illegale Angebot von Arzneimitteln im Internet vorzugehen und das Bewusstsein der Bevölkerung für mögliche Risiken entsprechender Angebote im Internet zu schärfen. Koordiniert wurde die Teilnahme der deutschen Strafverfolgungsbehörden durch das Zollkriminalamt (ZKA) und das Bundeskriminalamt (BKA). Gezielt ging die deutsche Zollverwaltung während dieser Aktionswoche gegen den internationalen Arzneimittelschmuggel vor. Die Zollbeamtinnen und -beamten richteten ihr Augenmerk verstärkt auf Post- und Kurierdienste, die ausländische Versender illegaler oder gefälschter Arzneimittel nutzen, um ihre Pillen, Ampullen, Pasten und Salben nach Deutschland zu bringen. Unter Federführung des ZKA in Köln waren die Zollbeamtinnen und -beamten einmal mehr gefordert, sich intensiv mit derartigen Briefen, Päckchen und Paketen zu befassen. Die erfahrenen Zöllneraugen entdeckten in dieser Aktionswoche allein in Frankfurt und Niederaula insgesamt 384 Brief- und Paketsendungen fragwürdigen, vermeintlich „heilsamen“ Inhalts. Das entspricht einer Steigerung von rund 15 Prozent zum Vorjahr. Das Spektrum der Wunder- und Heilmittel dabei ist sehr groß. Die Sicherstellungen reichten von Vitamintabletten, Schlankheitsmitteln und Rheumapflastern über Potenzmittel und Schmerztabletten bis hin zu Herz- und Krebsmedikamenten. Bei den Kontrollen zogen die Beamten bundesweit 27.930 Tabletten, Kapseln und Ampullen aus dem Verkehr, darunter 3172 Hormone und Dopingpräparate. Dieser Erfolg ist auch der vierbeinigen „Kollegin“ Quitta zu verdanken. Quitta ist deutschlandweit der erste Spürhund, der auf das Erschnüffeln von Arzneimitteln trainiert ist. Sie war nach ihrer mehrmonatigen Ausbildung an der Zollhundeschule in Bleckede/Niedersachsen, einem Dienstsitz des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung, im Rahmen dieser Kontrollwoche zum ersten Mal im „Echt-Einsatz“. Zusammen mit ihrem Hundeführer Stefan Lawrenz hat die fünfjährige Schäferhündin schwerpunktmäßig Frachtsendungen am Flughafen Frankfurt kontrolliert – und das mit bemerkenswertem Erfolg. Dank Quitta konnten während der Kontrollwoche täglich 150 Frachtsendungen zusätzlich kontrolliert werden. Hierbei wurden außerhalb der üblichen Postsendungen 52 Lieferungen mit verdächtigen Medikamenten sichergestellt – ein Erfolg, der sich sehen lassen kann und ein Beispiel, das Schule machen sollte. „Dass sich der Einsatz von Spürhunden durch die Zollverwaltung bewährt hat, zeigen die zahlreichen Erfolge der Rauschgift-, aber auch der Tabak- und Bargeldspürhunde. Insofern sehe ich auch einem erfolgreichen Einsatz von Spürhunden zur Entdeckung pharmazeutischer Produkte entgegen.“, kommentiert Norbert Drude, der Präsident des ZKA, Quittas Arbeit. Mit Quitta hat die Zollverwaltung ein Instrument mehr, den skrupellosen Handel mit illegalen Arzneimitteln zu verhindern und arglose Verbraucher zu schützen. Denn Arglosigkeit und das vermeintlich günstige Internetschnäppchen scheint die Verbraucher zum Kauf derartiger Produkte zu verleiten. Das mögliche gesundheitliche Risiko, dass die Online-Medikamente aus dem Ausland mit sich bringen können, bleibt dabei in der Regel völlig unberücksichtigt. Völlig außer Acht bleibt offenbar auch die Tatsache, dass jeglicher Import von in Deutschland nicht zugelassenen Medikamenten durch Privatpersonen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die – unabhängig von sonstigen strafrechtlichen Konsequenzen – mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Um dem drohenden Bußgeld vorzubeugen, sollten Verbraucher sich auf www.zoll.de mit den Bestimmungen zu Postsendungen aus dem Ausland vertraut machen. Hier finden sich auch weitere Informationen zu Auslandsbestellungen von Arzneimitteln. Das BKA hat einen Flyer veröffentlicht, der über die Risiken beim Arzneimittelkauf im Internet informiert und in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) eine weitere Verbreitung auch über Online-Versandhändler erfährt. Die Herstellungskosten gefälschter Arzneimittel betragen – abhängig vom Medikament – nur wenige Cent. Entsprechend lukrativ ist die Gewinnspanne. Dies hat zur Folge, dass die Verkäufer illegaler Arzneimittel mittlerweile Konkurrenz aus den eigenen Reihen bekommen. Vermehrt werden professionell aufgemachte Online-Apotheken festgestellt, die alleine die betrügerische Absicht haben, das Geld der Verbraucher ohne entsprechende Warenlieferung abzukassieren. Gefälschte Arzneimittel bereiten nicht nur den Pharmaunternehmen einen erheblichen Verlust – illegale Arzneimittel bergen auch für den Verbraucher ein nicht kalkulierbares Gesundheitsrisiko. Sicherstellungen zeigen, dass gefälschte Arzneimittel qualitativ starken Schwankungen unterliegen. Sie können einen falschen, zu hoch oder zu niedrig dosierten oder gar keinen Wirkstoff enthalten. Auch Streckungen mit giftigen Bestandteilen sind bekannt. In Deutschland beauftragte die Staatsanwaltschaft seit Januar 2013 in rund 130 Fällen die Polizei mit Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Handel von illegalen Arzneimitteln über das Internet. Die Täter agieren oftmals aus dem Ausland. Die zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Wirtschaftsunternehmen bestehenden Kontakte konnten durch die bisherigen Operationen PANGEA aufgebaut und gefestigt werden und sind ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung dieses international bedeutsamen Phänomens. BKA-Präsident Jörg Ziercke warnt: „Der illegale Verkauf von Arzneimitteln über das Internet ist für die Täter eine lukrative Einnahmequelle. Während die Betrüger es nur auf Gewinnmaximierung abgesehen haben, stellen gefälschte Arzneimittel ein lebensbedrohliches Risiko für die Gesundheit der Verbraucher dar. Ich empfehle, die zur Verfügung gestellten Informationen zu nutzen und nur bei zugelassenen Online-Apotheken zu bestellen.“ Der Arzneimittelhandel via Internet ist auch ein Thema für das ZKA und seine bundesweit acht Zollfahndungsämter, die für mittlere und schwere Zollkriminalität zuständig sind. Der Zollfahndungsdienst verzeichnet seit Jahren einen stetigen Anstieg seiner Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich. Allein in 2012 ermittelten die Zollfahnder in über 1.800 Fällen, mit 45 Prozent Anstieg zum Vorjahr. Davon betrafen 1036 Verfahren ausschließlich den Handel mit oder die illegale Produktion von Dopingmitteln – Tendenz steigend! ZKA-Präsident Norbert Drude: „Der stetig wachsende Handel mit illegalen Arzneimitteln durch internationale Tätergruppierungen und damit auch der skrupellose Umgang mit der Gesundheit der Verbraucher machen einen intensiven Kampf gegen die gewissenlosen Kriminellen notwendig. Das setzt großes Engagement und enge Kooperation aller Sicherheits- und Gesundheitsbehörden auf nationaler und internationaler Ebene voraus. Dass das funktioniert, zeigt auch der Einsatz des ersten deutschen Spürhundes für pharmazeutische Produkte, dessen Ausbildung ein Ergebnis guter Kooperation mit den dänischen Kollegen ist. Nur so können wir den Kriminellen entgegentreten: Miteinander und füreinander!“ Über das weltweite Gesamtergebnis der Operation PANGEA V informiert INTERPOL in seiner heute veröffentlichten Pressemitteilung (www.interpol.int). Weitere Informationen, wie auch den Flyer des BKA zum sicheren Arzneimittelkauf im Internet, finden Sie auf der Internetseite des BKA (www.bka.de) sowie auf den Internetseiten diverser weiterer Behörden und Institutionen, u. a. der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), dem Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG). Rückfragen bitte an: Bundeskriminalamt Pressestelle Telefon: 0611-551 3083 pressestelle@bka.bund.de oder Zollkriminalamt Pressestelle Telefon: 0221-672 4050 pressestelle@zka.bfinv.de
Quelle: presseportal.de