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Stichprobe zum „Kauf auf Rechnung“ in 100 Onlineshops: Jeder Dritte kassierte extra

Obwohl bei Kunden überaus beliebt, verweigern viele Unternehmen den Kauf auf Rechnung. Bei Firmen, die diese kundenfreundliche Bezahl-Art anbieten, hat der Kauf auf Rechnung dagegen oft seinen Preis. Jeder dritte Shop berechnet dafür ein Entgelt, das bisweilen überaus saftig ausfällt. (Foto: Eine Rechnung aus dem Jahr 1904)Obendrein verärgern weitere Nachteile wie Bewährungskäufe und limitierte Bestellsummen. Das zeigt eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW in 100 Onlineshops.

Bei Online-Shoppern ist der Kauf auf Rechnung die weitaus beliebteste Zahlweise. Sie wird laut Studien von 40 Prozent der Kunden bevorzugt – vor allem wegen der Sicherheit. Denn bezahlt werden muss erst, wenn die Ware eingetroffen und geprüft ist.

Weniger groß hingegen fällt die Liebe zum Rechnungskauf bei Händlern aus. Viele Läden verweigern diesen Zahlungsweg – oder beschränken ihn auf Firmen, Behörden und Schulen. In Technik-Shops wie Saturn und MediaMarkt, wie Redcoon und Notebooksbilliger beispielsweise suchte die Verbraucherzentrale vergebens nach dem Button. Viele – vor allem kleinere Händler – begründen ihre Zurückhaltung mit der Furcht vor Zahlungsausfällen.

Doch es existiert auch die große andere Bezahl-Welt im Internet, die den Kauf auf Rechnung offeriert. Aus der nahm die Verbraucherzentrale NRW bei einer Stichprobe insgesamt 100 Onlineshops unter die Lupe. Für die Kundschaft wurde dabei stets vorausgesetzt: Während des Bestellvorgangs muckt das System nicht bei der Bonitätsprüfung. Ebenso sollten Rechnungs- und Lieferadresse identisch sein, zumindest bei Neukunden.

Auffällig: Über die Hälfte der Shops hatte Abwicklung und Bonitätsprüfung an spezielle Dienstleister wie Klarna oder Billsafe übertragen. Diese standen gegenüber den Firmen dafür ein, dass Beträge auch wirklich eingehen. Für Kunden bedeutet das: Sie zahlen nicht auf das Konto der Firmen ein, sondern auf das von Klarna & Co.

Na klar, dass dieser Service kostet – und viele Shops wälzten die Auslagen mehr oder weniger auf die Kundschaft ab. Die Folge: Wer beim Möbeldiscounter Roller den Couchtisch Vivaldi in den virtuellen Warenkorb packte, zahlte zwar „genau so sicher wie im Laden an der Ecke“. Dessen Einkauf verteuerte sich allerdings aufgrund einer pauschal erhobenen „Rechnungsgebühr“ um satte 6,50 Euro.

Doch auch ohne Hilfe der Dienstleister nahm so mancher Shop einen Aufschlag. Branchenprimus Amazon beispielsweise kassierte 1,50 Euro pro Einkauf.

Besonders ärgerlich: Insgesamt sieben Cleverles koppelten die Höhe des Aufschlags an den Warenwert. Sie gedachten so zwischen 2,5 und 5 Prozent vom Warenwert extra abzugreifen. Diese Vorgehensweise geht ins Geld: Wer beispielsweise bei 123Babyland das Kinderzimmer Pauline für 999 Euro bestellte, zahlte fast absurde 50 Euro mehr, allein für die Option Rechnungskauf.

Summa summarum kassierte in der Stichprobe jedes dritte Unternehmen für den Kauf auf Rechnung ab. Mal waren das 97 Cent (Druckerzubehör), häufig zwei bis drei Euro. Spitzenreiter bei den festen Aufschlägen waren die Möbelversender Roller mit 6,50 und Kauf-Unique mit neun Euro. Zwei Shops (Hitseller und Reifendiscount) kassierten sogar beides: eine Euro-Pauschale sowie einen Prozente-Aufschlag.

Damit nicht genug der Repressalien. In jedem zehnten Shop der Stichprobe, so bei Schuhen von Mirapodo und Büchern von Thalia, mussten sich Kunden erst einmal bewähren. Den Kauf auf Rechnung gab’s in dieser Gruppe zumeist ab der zweiten, bei Whiskyworld sogar erst ab der dritten, tadellos abgewickelten Bestellung.

Zudem setzte jeder dritte Händler dem sicheren Einkauf Grenzen – und zwar in Euro. Bei Amazon, bei der Internetapotheke Vitalsana und bei Gesundheitsprodukten aus dem Aktivshop lag die erlaubte Obergrenze für Neukunden gerade mal bei einer Summe von 100 Euro im Warenkorb. Immerhin: Nach erfolgreichem Deal sollte das Limit entfallen.

Bei anderen Konkurrenten blieb die Grenze fix – selbst für Stammkunden. Mal durften die nur für 150, mal für 600, bisweilen aber auch für 3000 Euro kaufen. Auf diese Art blieben Top-Handys wie das Samsung Galaxy S4 und das HTC One bei Telefon.de (Limit 250 Euro) unerreichbar.

Große Unterschiede in der Stichprobe gab es auch bei den Zahlungsfristen. Das Gros der Händler (40) erwartete das Geld binnen 14 Tagen auf dem Konto. Beim Rest drängte die eine Hälfte zur Eile: mit Fristen von sieben bis zehn Tagen. Amazon wollte das Geld „sofort nach Erhalt der Ware“ sehen. Die andere Hälfte zeigte sich großzügiger: mit Fristen von 20 bis zu 30 Tagen. Doch egal, ob kurz oder lang: Wer die Frist nicht einhält, dem drohen laut AGB oft sofortige Mahnkosten und Inkasso.

Übrigens – was viele nicht wissen: Der Rechnungskauf wirkt sich beim Online-Shopping negativ auf das Widerrufsrecht aus. Das bestimmt: Wer innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung die Bestellung retour schickt, hat bei einem Warenwert ab 40 Euro Anspruch auf Erstattung der Rücksendekosten. Hat jedoch der Händler – wie beim Kauf auf Rechnung üblich – noch keine Gegenleistung, also Euros erhalten, entfällt für ihn die Pflicht zur Erstattung.

Folglich gilt allerdings auch: Geht der Kaufpreis noch vor Abschicken des Widerrufs auf dem Konto ein, landen die Rücksendekosten (Warenwert über 40 Euro) wieder beim Händler.

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