Adressfehler bei Wahlbenachrichtigungen: Anschriften der Wahllokale nicht korrekt gedruckt
Nach der Versendung der ersten rund 50 Prozent der Wahlbenachrichtigungen sowohl für die Kommunalwahl als auch für die Wahl zum Seniorenbeirat ist es zu einem Fehler gekommen.
Im Informationsschreiben ist die Adresse des Wahllokals nicht korrekt gedruckt worden. Fehlerhafterweise ist die jeweilige Wohnanschrift des Wahlberechtigten genannt und nicht die Adresse des Wahllokals. Der Name des Wahllokals ist korrekt.„Das ist mehr als ärgerlich,“ so Gemeindewahlleiter Jan Lindenau. „Für dieses Versehen können wir uns nur ausdrücklich entschuldigen. Wie es zu diesem Fehler im Rahmen des Druckprozesses kam, wird derzeit geklärt.“
Im Laufe des Montags wird entschieden, ob es einen erneuten korrigierten Versand geben wird.
Im Online-Wahlraumfinder unter www.luebeck.de/kommunalwahl sind die korrekten Anschriften der Wahllokale zu finden. Auch Hinweise zur Barrierefreiheit der Wahllokale sind hier abrufbar.
Auswirkungen auf die Wahl hat dieser Fehler nicht. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Wahlbenachrichtigung ist weiter gültig. Mit dem beiliegenden Antrag kann ebenfalls die Briefwahl weiterhin beantragt werden.
Auch die Briefwahl kann online unabhängig vom Vorliegen der Wahlbenachrichtigung unter www.luebeck.de/briefwahl beantragt werden. +++
> Veröffentlicht am 15.04.2023
Meldung online ansehen: https://www.luebeck.de/de/lop/article/139082