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Agrarministerkonferenz in Baden-Württemberg

Schleswig-Holstein fordert Schutz landwirtschaftlicher Flächen und zügigen Bürokratierückbau. BADEN-BADEN. Auf Initiative von Schleswig-Holstein drängten die Ressortchefinnen und -chefs der Länder heute (28. März) bei der Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden darauf, die Flächenverfügbarkeit für die Landwirtschaft zu sichern. „Der zunehmende Verlust von landwirtschaftlichen Flächen stellt eine akute Bedrohung für die heimische Landwirtschaft dar. Durch Infrastrukturmaßnahmen und Kompensationsverpflichtungen werden täglich rund 90 Hektar der landwirtschaftlichen Produktion entzogen. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien und der steigenden Nachfrage nach Kompensationsflächen müssen wir Lösungen finden, die den Erhalt unserer landwirtschaftlichen Nutzflächen und damit die Flächen für die hiesige Lebensmittelerzeugung sicherstellen“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz. Auch wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien ein wichtiges Ziel sei, dürfe der Verlust von landwirtschaftlichen Flächen nicht die Versorgungssicherheit im Land gefährden. „Besonders die Entwicklungen im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik und der Wiedervernässung von Moorflächen stellen große Herausforderungen dar. Hierbei ist eine sorgfältige Abwägung zwischen Energieerzeugung, landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz notwendig“, so der Minister.

Nach einer kontroversen Diskussion konnte Minister Schwarz einen ersten Erfolg für die milchviehhaltenden Betriebe in Schleswig-Holstein erzielen. Der Bund hat nun den Auftrag erhalten, zu prüfen, ob die Ökoregelung 4 auch für Milchviehbetriebe geöffnet werden kann. Dabei soll der Viehbestand (mindestens 0,3 bis höchstens 1,4 Großvieheinheiten pro Hektar) auf die Hauptfutterfläche ohne Mais bezogen werden. Auch für die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wurde ein klares Signal für die Milchviehhaltung gesetzt: „Spätestens zu Beginn der neuen GAP-Förderperiode soll eine Förderung speziell Grünlandbetriebe und Milchviehbetriebe berücksichtigen. Ich freue mich sehr, dass wir dies nun endlich für unsere Milchwirtschaft in Schleswig-Holstein in Bezug auf die zukünftige EU-Agrarpolitik festlegen konnten“, so Minister Schwarz.

Die Agrarministerinnen und -minister äußerten deutliche Kritik an der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Die Umsetzung würde zulasten der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft gehen. Angesichts der veränderten geopolitischen Lage gewinne die Widerstandsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Produktion zunehmend an Bedeutung. Daher hat die Agrarministerkonferenz (AMK) beschlossen, dass sich der Bund auf EU-Ebene für die Aufhebung der Verordnung einsetzen müsse. Auch bei der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) wird dringender Handlungsbedarf gesehen: „Die neuen Dokumentationspflichten führen zu einem unverantwortlichen, bürokratischen Aufwand, belasten unsere Betriebe massiv und bringen keinen Mehrwert. Ich lehne diese Verordnung daher entschieden ab. In Deutschland hat der Waldschutz bereits einen extrem hohen Standard, abgesichert durch Bundes- und Landeswaldgesetze. Eine Entwaldungsproblematik gibt es nicht“, sagte Schwarz. Er forderte den Bund auf, sich in Brüssel für Erleichterungen stark zu machen. Eine weltweit einheitliche Null-Risiko-Variante auf Basis objektiver Waldflächenveränderungen könnte eine Lösung sein, so der Minister.

Beim Düngegesetz appellierte Schwarz, endlich ein Konzept zu entwickeln, das eine faire und betriebsspezifische Anpassung der Düngerechtsanforderungen ermöglicht: „Ich fordere den Bund erneut auf, die Stoffstrombilanzverordnung ersatzlos zu streichen und schnellstmöglich eine mit den Ländern abgestimmte Monitoringverordnung auf den Weg zu bringen. Es muss darauf geachtet werden, dass bereits bestehende Systeme wie ENDO.SH in Schleswig-Holstein einbezogen werden können, um eine Verursachergerechtigkeit nachzuweisen. Wer Bürokratieabbau verspricht, muss jetzt handeln und Wort halten.“